Sie kommen aus Ungarn, Mexiko und der Schweiz, aus Litauen, China, Griechenland und vielen weiteren Ländern: die ausländischen Austauschstudierenden im Sommersemester 2013. Vor Semesterbeginn fand die Begrüßung statt.
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Besuche von ausländischen Partneruniversitäten, Erstberatungen zum Auslandsstudium, die AAA-Infoabende zum Auslandsstudium, etc.:
Hier finden Sie die Termine zu unseren Informationsveranstaltungen in nächster Zeit.
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Wenn Sie in Deutschland Förderung nach dem BAföG erhalten, können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass Sie diese Unterstützung auch für ein Studienjahr im Ausland erhalten können, insofern sich Ihre Einkommensverhältnisse oder die Ihrer Eltern nicht zwischenzeitlich verändern bzw. Ihre Förderungshöchstdauer nicht erreicht ist. Förderung nach dem BAföG wird für das Auslandsstudium weltweit gewährt, wenn die Ausbildung im Ausland nach dem Ausbildungsstand "förderlich" ist, das heißt, wenn der Auszubildende die Grundkenntnisse in der gewählten Fachrichtung während einer zumindet einjährigen Ausbildung in Deutschland erlangt hat. Bescheinigungen hierzu erteilt ein hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers. Zeichnungsberechtigte Hochschullehrer für das BAföG sind zur Zeit (Stand Sommersemester 2012):
Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften:
Dr. Heinrich Ramisch (Anglistik)
Prof. Dr. Ingolf Ericsson (Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit)
Prof. Dr. Gerhard Vinken (Denkmalpflege)
Prof. Dr. Heidrun Alzheimer (Europäische Ethnologie)
Prof. Dr. Gerhard Schellmann (Geographie)
Prof. Dr. Hans-Peter Ecker (Germanistik)
Prof. Dr. Bert Freyberger (Geschichte)
Dr. Detlef Goller (Interdisziplinäre Mittelalterstudien)
Prof. Dr. Klaus Bieberstein (Katholische Theologie)
Prof. Dr. Sabine Föllinger (Klassische Philologie)
Prof. Dr. Anna Maria Theis-Berglmair (Kommunikationswissenschaften)
Prof. Dr. Wolfgang Brassat (Kunstgeschichte)
Prof. Dr. Christoph Herzog (Orientalistik)
Prof. Dr. Christian Illies (Philosophie)
Prof. Dr. Albert Gier (Romanistik)
Prof. Dr. Sebastian Kempgen (Slavistik)
Prof. Dr. Ingolf Ericsson (Ur- und frühgeschichtliche Archäologie)
Fakultät Humanwissenschaften:
Dr. Thomas Janik
Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften:
Prof. Dr. Johannes Marx (Politikwissenschaft)
Prof. Dr. Henriette Engelhardt-Wölfler (Soziologie)
Prof. Dr. Frank Westerhoff (European Economic Studies)
Prof. Dr. Thomas Egner (Europäische Wirtschaft, Internationale Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) Prof. Dr. Susanne Rässler (Survey-Statistik)
Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik:
Prof. Dr. Elmar Sinz
Ein Antrag beim zuständigen Amt sollte möglichst früh eingereicht werden, da erfahrungsgemäß mit einer häufig langen Bearbeitungszeit gerechnet werden muss. Ein Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes kann eine Vorabentscheidung darüber beantragt werden, ob überhaupt Förderung bewilligt wird. Spätestens ein halbes Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollten Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Zusage über den Studienplatz im Ausland (entweder über ein Austauschprogramm oder direkt von der ausländischen Hochschule) wird Ihnen zu diesem Zeitpunkt meistens noch nicht vorliegen. Sie reichen diese nach, sobald Sie sie erhalten haben.
Die monatliche Förderung für Studierende wird entsprechend dem Inlandssatz berechnet. Zur Abgeltung des besonderen Bedarfs für das Studium im Ausland in Ländern, die nicht der EU angehören, werden außerdem Zuschläge zum genannten Bedarfssatz bewilligt, die je nach Land unterschiedlich hoch sind. Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz wird der Auslandszuschlag automatisch halbjährlich angepasst. Dabei zählt der zu Beginn des Auslandsaufenthalts gültige Zuschlag für den ganzen Auslandsaufenthalt (höchstens ein Jahr). Welche Regelung für Ihr Gastland gilt, erfragen Sie bitte direkt bei dem für Sie zuständigen BAöG-Amt (siehe unten).
Für unterrichts- und vorlesungsfreie Zeiten vor Beginn oder nach Beendigung des Besuchs der im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte werden diese Zuschläge allerdings nicht geleistet. Es ist daher eine Bescheinigung über die Semesterdauer und die vorlesungsfreie Zeit notwendig. Studiengebühren werden bis zu einer Höhe von 4.600 € erstattet. Weiterhin weden die Reisekosten bezahlt und ein Zuschuss zur Krankenversicherung gewährt, falls eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nötig sein sollte.
Durch die Novelle von Sommer 2001 haben sich beim Auslands-BAföG einige bedeutende Veränderungen ergeben. Die wichtigste von ihnen ist zweifelsohne die Möglichkeit, nach einem mindestens zweisemestrigen Studium in Deutschland innerhalb der EU oder der Schweiz für den Rest des Studiums bis zum Studienabschluss vollständig ins Ausland wechseln zu können. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur innerhalb der EU und der Schweiz, und es werden für die EU-Länder seit der Novelle keine speziellen Länderzuschläge mehr gewährt.
Die Ausbildungsförderung im Ausland in Ländern, die nicht der EU angehören, wird in der Regel für ein Jahr geleistet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir durch die sich beim BAföG immer wieder ergebenden Veränderungen keine Garantie für die gemachten Angaben übernehmen können. Über die Details der Förderungsmöglichkeiten informieren Sie sich bitte unter:
http://www.das-neue-bafoeg.de
Abhängig von Ihrem Studiengang werden Förderungszeiten für einen Auslandsaufenthalt evtl. auf Ihre Förderungshöchstdauer angerechnet. Bitte informieren Sie sich dazu direkt im unter
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/220.php.
Bei weiteren Fragen zum Auslands-BAföG wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige BAföG-Amt. (siehe unten)
Im Gegensatz zur Inlandsförderung, kann man das Auslands-BAföG nicht vor Ort in Bamberg beantragen, sondern muss sich je nach Zielland an eines der
18 zuständigen Ämter für Auslandsförderung wenden, deren genaue Post- und Besucheranschrift, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail- und Internetadressen Sie ständig aktualisiert
hier finden können.
| Ausländische Bildungsstätte | Antragsannahme |
|---|---|
| Spanien | Studentenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichhen Rechts Abteilung Studienfinanzierung |
| Österreich | Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport Amt für Ausbildungsförderung |
| Liechtenstein, Schweiz | Studentenwerk Augsburg
Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung |
| Italien | Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Amt für Ausbildungsförderung |
| Afrika, Ozeanien | Studentenwerk Frankfurt/Oder
Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung |
| Asien (mit Ausnahme von Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan)
Türkei |
Studentenwerk Tübigen-Hohenheim
Abteilung Ausbildungsförderung |
| Amerika (mit Ausnahme der USA und mit Ausnahme von Kanada) | Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Landesamt für Ausbildungsförderung |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Studierendenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung |
| Albanien, Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien, Zypern und Australien | Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung |
| Schweden | Studentenwerk Rostock
Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung |
| Belgien, Luxemburg und Niederlande
|
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 |
| Großbritannien, Irland | Region Hannover
Ausbildungsförderung |
| Frankreich | Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung |
| Malta, Portugal | Universität des Saarlandes
Amt für Ausbildungsförderung |
| Finnland | Studentenwerk Halle
Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung |
| Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Russische Förderation, Slowakei, Tadschikistan, Tschechische Republik, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland | Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung |
| Dänemark, Island, Norwegen | Studentenwerk Schleswig-Holstein
Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung |
| Kanada | Studentenwerk Thüringen
Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung |