Sie kommen aus Ungarn, Mexiko und der Schweiz, aus Litauen, China, Griechenland und vielen weiteren Ländern: die ausländischen Austauschstudierenden im Sommersemester 2013. Vor Semesterbeginn fand die Begrüßung statt.
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Besuche von ausländischen Partneruniversitäten, Erstberatungen zum Auslandsstudium, die AAA-Infoabende zum Auslandsstudium, etc.:
Hier finden Sie die Termine zu unseren Informationsveranstaltungen in nächster Zeit.
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1. Beurlaubung / Exmatrikulation
Für die Zeit Ihres Auslandsstudiums sollten Sie sich an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg beurlauben lassen. Die Möglichkeit dazu haben Sie in der Regel für bis zu zwei Semester. Nötig für die Beurlaubung ist ein entsprechender Antrag und eine Bestätigung des Akademischen Auslandsamts, dass Sie einen Platz in einem Austauschprogramm haben, die Sie automatisch von uns erhalten. Falls Sie sich privat um einen Studienplatz im Ausland beworben haben, benötigen Sie eine Kopie der Zusage der ausländischen Hochschule.
Antrag und Bestätigung reichen Sie parallel mit der Rückmeldung für das betreffende Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, bei der Studentenkanzlei ein. Meistens wird dies für das Wintersemester sein. Die Beurlaubung kann immer nur für ein Semester ausgesprochen werden. Sollten Sie ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, müssen Sie mit der Rückmeldung für das zweite Semester, meistens das Sommersemester, erneut einen Antrag auf Beurlaubung bei der Studentenkanzlei stellen. Hierzu ist nur der Antrag notwendig, da die Kopie über die Zusage für den ausländischen Studienplatz dort ja vom vorhergehenden Semester noch vorliegt. Die Rückmeldung und Beurlaubung für das zweite Semester können Sie schriftlich aus dem Ausland vornehmen.
Durch die Beurlaubung ruht Ihre Immatrikulation an der Universität Bamberg und Ihre Fachsemester zählen nicht weiter. Es gehen Ihnen somit keine Semester Ihrer Regelstudienzeit verloren. Gehen Sie beispielsweise nach dem vierten Fachsemester ins Ausland, kommen Sie nach Ihrer Rückkehr ein Jahr später ins fünfte Fachsemester. Außerdem werden Sie während Ihrer Urlaubssemester von den Bamberger Studiengebühren befreit und müssen für diese Zeit nur die Semestergebühren bezahlen. Falls Sie versäumen, sich beurlauben zu lassen, zählen Ihre Fachsemester weiter, egal ob Ihnen später Studienleistungen aus dem Ausland angerechnet werden oder nicht. Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.
Eine Exmatrikulation während Ihres Auslandsstudiums ist übrigens nicht möglich, da nur in Bamberg immatrikulierte Studierende an einem unserer Auslandsstudienprogramme teilnehmen dürfen.
Weiterhin erlischt durch eine Exmatrikulation Ihr Anspruch auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende, in der Sie bei einer Beurlaubung weiter Mitglied bleiben. Durch die Europäische Auslandskrankenversichertenkarte (EHIC), die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, sind Sie dann in allen Europäischen Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, auch während Ihres Auslandsstudiums krankenversichert. Studierende, die privat versichert sind, müssen die für sie während eines Auslandsstudiums geltenden Bestimmungen mit ihrer Versicherungsgesellschaft abklären.
2. Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
In das Verfahren der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Bamberg ist zunehmend Bewegung gekommen. Zuständig für die Anrechnung ist jeweils einer der entsprechenden Fachvertreter der Universität Bamberg. Wenn Sie eine Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland planen, sollten Sie auf alle Fälle noch vor Ihrer Abreise mit den jeweiligen Bamberger Dozenten Kontakt aufnehmen und sich Hinweise für Ihre Kurswahl im Ausland holen. Besorgen Sie sich hierzu Materialien über Ihre zukünftige Gasthochschule in der Bibliothek des Akademischen Auslandsamts oder über das Internet. Oft werden Sie dann mit den Bamberger Fachvertretern bereits richtige Studienpläne aufstellen können und entsprechende Learning Agreements / Anerkennungsvereinbarungen abschließen. Zumindest aber werden Sie Hinweise erhalten, welche Arten von Kursen Sie im Ausland belegen sollten und aus welchen Studienjahren. Die Einstufung für Kurse liegt immer im Ermessen der Gasthochschule. Bitte erwarten Sie daher nicht, dass Sie als Bamberger Bachelor-Studierender im Ausland für Masterkurse zugelassen werden.
Wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland dann wieder bei Ihren Bamberger Dozenten melden, ist es wichtig, dass Sie eine möglichst umfassende Dokumentation über die von Ihnen im Ausland absolvierten Kurse vorlegen können. Von Bedeutung sind vor allem Kursinhalte, Dauer, Art der Prüfungen und Noten.
Waren Sie während Ihrer Auslandssemester an der Universität Bamberg beurlaubt und erhalten anschließend ausländische Studienleistungen anerkannt, so ist es möglich, dass Sie in diesem Fall auch wieder entsprechende Fachsemester angerechnet bekommen. Die Regelungen hierfür sind von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Die Entscheidung trifft der jeweils zuständige Prüfungsausschuss, bei dem Sie sich auch nach den für Sie geltenden Regelungen erkundigen können.
Wichtig für Sie ist: Das nachträgliche Hochstufen der Fachsemester geschieht nur, wenn Ihnen tatsächlich auch Studienleistungen anerkannt werden. Es ist also auf alle Fälle ratsam, sich für den Zeitraum des Auslandsstudiums vorher beurlauben zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie mit Dozenten Learning Agreements / Anerkennungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Solche Vereinbarungen sind nur eine Absichtserklärung. Die tatsächliche Anerkennung findet immer erst nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland statt, wenn Sie die Zeugnisse über Ihre bestandenen Prüfungen bei den entsprechenden Dozenten einreichen. Sollten Sie aber wegen Krankheit an Prüfungen im Ausland nicht teilnehmen können oder aber schlicht und einfach Prüfungen nicht bestehen, ist natürlich auch ihr Learning Agreement wertlos. Eine nachträgliche Beurlaubung ist dann aber auch in diesen Fällen in Bamberg nicht mehr möglich. Lassen Sie sich also in jedem Fall und ganz unabhängig davon, ob Sie Learning Agreements / Anerkennungsvereinbarungen abgeschlossen haben oder nicht, zuerst für die Zeit Ihres Auslandsstudiums an der Universität Bamberg beurlauben.
Da das Akademische Auslandsamt an der Anrechnung von Studienleistungen nicht beteiligt ist, wenden Sie sich bitte immer direkt an den zuständigen Fachvertreter und das für Sie zuständige Prüfungsamt.