Aufhebung & Akkreditierung von Studiengängen

Wissenswertes

Das Verfahren zur Aufhebung eines Studiengangs oder Teil-Studiengangs beinhaltet zwei Verfahrensschritte:

1. Die satzungsrechtlichen Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs.

2. Die akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung zur fortlaufenden Sicherstellung der Akkreditierung.

Zudem sind spätestens im Semester vor Beginn der Gremienbefassung die beteiligten universitätsinternen Stellen zu informieren. Die beiden Gremienbefassungen werden in der Regel nicht im gleichen Semester durchgeführt, nähere Informationen zu den Verfahrensabläufen enthalten die jeweiligen Unterseiten.

Ansprechpersonen & Fristen

Erster Ansprechpartner im Fall der geplanten Aufhebung eines Studiengangs ist das Satzungsreferat.

Dieses ist frühzeitig zu kontaktieren, da das Aufhebungsvorhaben spätestens bis zum 15.02. bzw. 15.08. angemeldet werden muss, um mit der satzungsrechtlichen Gremienbefassung im sich anschließenden Semester zu starten zu können.

Prozessbeschreibung

Die zum Bereich Aufhebung von Studiengängen von der Universität Bamberg verabschiedeten Prozesse sind im Prozessportal veröffentlicht und können über die "Prozesslandkarte" aufgerufen werden (Bereich K02 Studium und Lehre).

Unterlagen

Das zuständige Satzungsreferat ist wie folgt erreichbar: