„Quality Audit“ als Zwischenevaluation im Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen

Der Akkreditierungsrat hat das Quality-Audit als Möglichkeit der Zwischenevaluation im Verfahren der Systemakkreditierung anerkannt.

Der Akkreditierungsrat hat das Quality-Audit als Möglichkeit der Zwischenevaluation im Verfahren der Systemakkreditierung anerkannt. Systemakkreditierte Hochschulen müssen vor ihrer erneuten Zertifizierung eine Zwischenevaluation durchlaufen. Das ist jetzt auch in Form eines mit der jeweiligen Agentur abgestimmten Quality Audits möglich. Das Quality Audit ist ein Peer-Review-Verfahren, in dem sich Hochschulen wechselseitig beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems evaluieren und beraten. Das Verfahren wird derzeit vom Netzwerk „Quality Audit“ entwickelt und erprobt.

 

Die vollständige Pressemitteilung des Netzwerk Quality Audit finden Sie hier als Adobe PDF zum herunterladen.