Das Promotionsstudium im Bereich Orientalistik

Allgemeines

An der Universität Bamberg kann in den orientalistischen Fächern promoviert und der Grad des "Dr. phil." erworben werden. Das ist auf der Basis sowohl von Magister- und Diplomabschlüssen als auch von Masterabschlüssen möglich.

Voraussetzungen

Die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang der Universität Bamberg setzt einen ersten Studienabschluss mit mindestens der Gesamtnote "gut" (oder einem gleichwertigen Prädikat einer ausländischen Hochschule) und eine schriftliche Betreuungszusage des zuständigen Dozenten voraus. Deshalb müssen Interessenten, bevor sie sich für ein Promotionsstudium immatrikulieren, mit dem Hochschullehrer, bei dem sie zu promovieren wünschen, Kontakt aufnehmen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch kann dann geklärt werden, ob die Grundlagen für die Erteilung einer Betreuungszusage gegeben sind.

Bei Doktoranden aus dem Ausland muss außerdem vor der Einschreibung ein Zulassungsantrag gestellt und positiv beschieden sein. Das ist jährlich zu zwei Bewerbungsterminen möglich: zum 10. Januar und zum 10. Juli. Bei Studierenden aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland ist zusätzlich das Bestehen einer deutschen Sprachprüfung erforderlich. Die Formulare für den Zulassungsantrag, Auskunft über die Sprachprüfung und alle weiteren Auskünfte erhalten Interessenten beim Akademischen Auslandsamt der Universität.

Hinweise

Bitte besorgen Sie sich gleich bei Beginn des Promotionsstudiums den Infoflyer für DoktorandInnen, der im Dekanat der Fakultät erhältlich ist und zu der auch ein Link auf der Website des Promotionsausschusses führt. Sie gibt Ihnen Auskunft über die Formalitäten, die Sie für die Zulassung zur Promotion und die spätere Zulassung zur mündlichen Doktorprüfung abwickeln müssen. Bitte beachten Sie, dass ein Teil dieser Formalitäten bereits bei Aufnahme des Promotionsstudiums und nicht erst bei Einreichung der Dissertation durchzuführen ist. Einige der Formalitäten sind nur in bestimmten Sonderfällen nötig, zum Beispiel wenn für die Promotion ein Fachwechsel beabsichtigt ist oder bei aus dem Ausland kommenden Doktoranden, bei denen die Anerkennung ihrer an der Herkunftsuniversität erbrachten Studienleistungen und gegebenenfalls noch zu erfüllende Auflagen (zum Beispiel in Form von zusätzlich zu erwerbenden Seminarscheinen) vom Promotionsausschuss beschlossen werden müssen. In solchen Sonderfällen ist ein Antrag an den Promotionsausschuss zu stellen. Kommen Sie bitte bei Beginn Ihrer Arbeit an der Dissertation zu einem Beratungsgespräch mit dem Hochschullehrer, der Sie betreut, damit festgestellt werden kann, ob bei Ihnen ein solcher Sonderfall vorliegt. Gegebenenfalls hilft Ihnen Ihr Betreuer gern bei der Antragstellung.

Machen Sie sich bitte gleich bei Aufnahme Ihres Promotionsstudiums mit der aktuellen Promotionsordnung vertraut.