Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs an der Universität Bamberg gleichwertig sind.

Dieses Verfahren bezeichnet man

  1. als fachliche Anerkennung, welche durch Fachvertreterinnen und Fachvertreter bestätigt wird
  2. als studienrelevante Übernahme der im Ausland absolvierten und durch die Fachvertretungen anerkannten Kurse, welche durch die Koordinatorin für Internationales abgewickelt wird

 

Teil 1: Fachliche Anerkennung

Die fachliche Anerkennung durch die Fachvertreterinnen und Fachvertreter bildet den ersten Teil des Verfahrens und läuft in drei Schritten ab:

Generelle Voraussetzung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland ist eine Anerkennungsvereinbarung für jede Studien- oder Prüfungsleistung. Diese Vereinbarung wird mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern der Universität Bamberg abgeschlossen. Dies sind alle Professorinnen und Professoren, selbstständige Leiterinnen und Leiter eines Fachgebietes sowie deren Beauftragte.

Es kann ein Nachweis über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen an Ihrer ausländischen Hochschule verlangt werden, der als Option im Formular "Anerkennungsvereinbarung" vorgesehen ist.

Bei Fragen und Problemen mit Anerkennungsvereinbarungen steht die Koordinatorin für Austauschprogramme der Fakultät den Studierenden, Fachvertreterninnen und Fachvertretern gern zur Verfügung.

Die Formulare zur Übernahme der anerkannten Kurse müssen Sie den Fachvertreterinnen und Fachvertretern erst nach dem Auslandsaufenthalt vorlegen.

Etwaige Änderungen in der Anerkennungsvereinbarung, die sich nachträglich ergeben, sind mit den Fachvertreterinnen und Fachvertretern abzusprechen.

Die Studierenden sind für diese Absprachen nachweispflichtig. Das heißt: Wenn eine persönliche Bestätigung im zweiten Teil der Anerkennungsvereinbarung nicht direkt möglich ist, ist die Korrespondenz mit den Fachvertreterinnen und Fachvertretern von den Studierenden aufzubewahren und bei der Komplettierung der Anerkennungsvereinbarung vorzulegen.

Zusätzlich zum Zeugnis ("Transcript of Records"), das Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts von der ausländischen Hochschule erhalten, lassen Sie sich von den ausländischen Dozentinnen und Dozenten Nachweise über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen / Leistungsnachweise an der ausländischen Hochschule ausstellen, wenn dies in den Anerkennungsvereinbarungen so vorgesehen ist.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Vervollständigung der Anerkennungsvereinbarung = fachliche Anerkennung

Die Anerkennungsvereinbarung und ggfs. der Nachweis über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen sind zusammen mit dem Transcript of  Records bei den Fachvertreterinnen und Fachvertretern zur abschließenden fachlichen Anerkennung vorzulegen.

Die Note, die in die Studiennote einfließen soll undim Zeugnis steht, rechnet die Koordinatorin für Austauschprogramme nach einem festgelegten Schema ("modifizierte bayerische Formel") um.

Bitte beachten Sie: Ohne Stempel und Unterschrift ist eine Übernahme der anerkannten Kurse nicht möglich.

Hinweis für Anerkennungen im Studium Generale (betrifft nur Studierende der Fakultät GuK):
Leistungen im Studium Generale können Sie sich von einem Fachvertreter oder einer Fachvertreterin Ihres Hauptfaches anerkennen lassen. Bei Unklarheiten können Sie uns kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Beschluss der Konferenz der Prüfungsausschussvorsitzenden vom 14.4.2010 gilt:

  • Hauptfach mit 75 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 15 in diesem Fach im Ausland erwor­benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine Höherstufung bereits bei 14 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 30 (28) ECTS-Punkten.
  • Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 8 in diesem Fach im Ausland erwor­benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine Höherstufung bereits ab 6 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 16 (12) ECTS-Punkten.
  • Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt in diesem Fach ab 5 im Ausland erwor­benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine Höherstufung bereits bei 4 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 10 (8) ECTS-Punkten.

Teil 2: Übernahme der anerkannten Kurse

Sind alle Ihre Anerkennungsvereinbarungen ausgefüllt und von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern unterschrieben, können Sie nun die Tabelle zur Übernahme der Leistungen ausfüllen.

Wählen Sie zunächst eine je nach Anzahl Ihrer anzuerkennenden Leistungen entsprechende Tabelle aus dem Downloadbereich und beachten dabei den Leitfaden zum Ausfüllen(905.9 KB, 6 Seiten) der Übernahmetabelle.

Zusenden der Übernahmetabelle

Haben Sie alle erforderlichen Informationen eingetragen, senden Sie uns das Formular ausschließlich per Email zu. Je nach Fakultät nutzen Sie folgende E-Mailadressen:

Bitte schicken Sie nur korrigierbare pdf-Dateien und keine Scans. Ein ausgedrucktes Exemplar ist nicht notwendig.

Nachdem Sie die Tabelle erfolgreich ausgefüllt und uns zugeschickt haben, überprüfen wir Ihren Antrag und werden ihn gegebenenfalls vervollständigen bzw. korrigieren.

Dazu sind folgende weitere Unterlagen notwendig:

  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anerkennungsvereinbarungen als Scans
  • Transcript of Records Ihrer im Ausland besuchten Universität
  • Auflistung der bisher von Ihnen an der Uni Bamberg besuchten Studienveranstaltungen (PDF als FlexNow)

Mit Ihrer Unterschrift wird der Antrag fertiggestellt. Wir kümmern uns anschließend für Sie um die Beglaubigung durch den Prüfungsausschuss und die Weiterleitung an das Prüfungsamt für die abschließende Eintragung in FlexNow.

Sind alle Unterlagen vorhanden?

  • Anerkennungsvereinbarungen von den Fachvertretungen unterschrieben (s. Teil 1: Anerkennung)
  • Transcript of Records von der ausländischen Hochschule
  • Übernahmetabelle per E-Mail als pdf-Datei (s. Teil 2: Übernahme. Kein Scan, nur das gespeicherte, ausgefüllte Formular!)
  • FlexNow-Ausdruck mit den bisher besuchten Lehrveranstaltungen an der Universität Bamberg