Admission and enrollment

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Der Masterstudiengang Soziologie ist nicht zulassungsbeschränkt. Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Formale Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife.

Zugangsvoraussetzungen
Der Zugang zum Masterstudiengang Soziologie setzt einen mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (2,5) bewerteten Hochschulabschluss oder gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss voraus, in dem Module im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten im Bereich Soziologie nachzuweisen sind.

Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrem qualifizierenden Abschluss weniger als 30 ECTS-Punkte im Bereich Soziologie nachweisen, werden zum Studiengang mit der Auflage zugelassen, dass folgende Module spätestens bis zur Zulassung zur Masterarbeit nachzuweisen sind:

  1. Module aus dem Bereich A. Soziologische Grundlagen des Bachelorstudiengangs Soziologie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg gemäß geltender Prüfungs- und Studienordnung nach Wahl des oder der Studierenden im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten.
  2. Module aus dem Bereich B. Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik des Bachelorstudiengangs Soziologie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg gemäß geltender Prüfungs- und Studienordnung nach Wahl des oder  der Studierenden im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten.

Sollte Ihnen Ihr Zeugnis für den abgeschlossenen Bachelor-Studiengang noch nicht vorliegen, kann das Studium bereits vor dem Nachweis der Zugangsvoraussetzungen aufgenommen werden. Die Zugangsvoraussetzungen müssen innerhalb des ersten Semesters nachgewiesen werden. Die Zulassung wird in diesem Fall nur vorläufig ausgesprochen. Die Immatrikulation erfolgt befristet für ein Semester. Die Befristung wird bei Nachweis der Zugangsvoraussetzungen von Amts wegen aufgehoben. Werden die Nachweise der Zugangsvoraussetzungen nicht innerhalb der Frist erbracht, wird die bzw. der Studierende aus dem Masterstudium exmatrikuliert. Der Erwerb von einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt bis zum endgültigen Nachweis der Zugangsvoraussetzungen nur unter Vorbehalt.

Die Immatrikulation erfolgt über die Studentenkanzlei der Universität Bamberg.