Antrag zur Exmatrikulation

Sie können die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung (Antragseingang) selbst beantragen.

Dafür brauchen Sie Folgendes:

Die Unterlagen können Sie persönlich in der Studierendenkanzlei oder per Post an folgende Adresse einreichen:

Otto-Friedrich-Universität Bamberg 
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg

Bitte beachten Sie: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist ohne den Studierendenausweis leider nicht möglich.

Sie können die Exmatrikulation zum Ende des Semesters selbst schriftlich in der Studierendenkanzlei beantragen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni). Bitte beachten Sie, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
 

Die Unterlagen können Sie persönlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:

Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Studierendenkanzlei -
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg

 

Die Unterlagen können Sie persönlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:

Otto-Friedrich-Universität Bamberg 
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg

Die Unterlagen können Sie persönlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:

Otto-Friedrich-Universität Bamberg 
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg

Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels erfolgen soll, empfiehlt es sich, die Exmatrikulation zum Ende des Semesters zu beantragen, da hierdurch keine Unterbrechungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestehen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni).

Nach Erhalt des vollständigen und unterschriebenen Antrages auf Exmatrikulation und ggf. des Studierendenausweises führen wir die Exmatrikulation durch und senden Ihnen Ihre Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen zu.

Die Rückerstattung von Semesterbeiträgen richtet sich nach den Regelungen der Satzung des Studentenwerks Würzburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden am Hochschulstandort Bamberg im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket) vom 7. Dezember 2021 und der Satzung des Studentenwerks Würzburg über die Erhebung des Grundbeitrags (Grundbeitragssatzung) vom 4. April 2019.


Die Rückerstattung von Semesterbeiträgen richtet sich nach den Regelungen der Satzung für das Semesterticket des Studentenwerks Würzburg (vom 7. Dezember 2021) und der Grundbeitragssatzung d
es Studentenwerks Würzburg (vom 31. März  2023).

Ob eine Rückerstattung zum aktuellen Zeitpunkt möglich ist, erfragen Sie bitte bei der Studierendenkanzlei.

Für die Beantragung benötigen Sie folgendes: