BAföG

Spezielle Regelungen für behinderte und chronisch kranke Studierende

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) steht auch für behinderte und chronisch kranke Studenten zur Studienfinanzierung an erster Stelle, wenn keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen und das Einkommen oder Vermögen der Eltern bzw. des oder der Ehepartner*in nicht ausreichen.

Zusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensvermittlung

Bei der Berechnung des BAföG-Satzes wird eine Behinderung bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern berücksichtigt, indem ein zusätzlicher Härtefreibetrag angesetzt wird. Dadurch verändert sich die Einkommensgrenze, ab der keine vollen Leistungen nach BAföG mehr gewährt werden, zugunsten der Antragsteller und Antragstellerinnen. Dabei wird nicht nur die Behinderung der Studierenden selbst berücksichtigt, sondern auch die von Elternteilen oder weiteren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen. Es empfiehlt sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen oder mindestens einen BAföG-Antrag zu stellen, weil die behinderungs- bzw. krankheitsbedingten Aufwendungen die Freibetragsgrenze verschieben können. 

Leistungsnachweis nach dem vierten Studiensemester

Der Antrag (formlos & ausführliche Begründung) auf "spätere Vorlage des Leistungsnachweises" wegen Krankheit, chronischer Krankheit oder Behinderung kann gestellt werden, wenn nach dem vierten Semester die erforderlichen ECTS-Punkte noch nicht erbracht werden können.

Verlängerung der Förderungshöchstdauer

Für behinderte und chronisch kranke Studierende besteht zudem die Möglichkeit, die Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs.3 BAföG) zu verlängern. Es muss hierfür begründet und nachgewiesen (ärtzliches Attest) werden, dass und in welchem Maß die Behinderung zu einer Verzögerung in der Fortführung der Studienzeit geführt hat, und zudem, um welchen Zeitraum sich das Studium entsprechend verlängert. Als Gründe können außer den gesundheitlichen Einschränkungen auch bauliche Hindernisse an der Hochschule, defekte oder fehlende Hilfsmittel usw. in Frage kommen. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden (drei Monate vor Semesterbeginn: Juli bzw. Januar).

Bitte beachten Sie, dass es bei einem Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer von Vorteil sein kann, wenn Sie bereits einen Antrag auf eine spätere Vorlage Leistungsnachweis nach dem 4. Semester wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit gestellt haben. Haben Sie dies nicht getan, sollten Sie zudem begründen, warum sich Ihre Studiensituation seit dem Abschluss des 4. Semesters geändert hat.

Die Förderung wird nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer aufgrund einer Behinderung gemäß § 17 Abs.2 Nr.2 BAföG in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Bei einer Verlängerung der Förderungsdauer aufgrund von Krankheit wird jedoch gemäß § 17 Abs.3 Nr.3 BAföG die Förderung halb als Zuschuss und halb als Bankdarlehen geleistet.

Berücksichtigung einer Behinderung bei der Darlehensrückzahlung

Bei der Rückzahlung wird eine Behinderung insofern berücksichtigt als ein "Zahlungsaufschub" möglich ist, wenn das Einkommen einen bestimmten monatlichen Satz nicht übersteigt.
Behinderungsbedingte erhöhte Aufwendungen können als zusätzlicher Härtefallfreibetrag berechnet werden. Dazu muss aber ein entsprechender Antrag beim BAföG-Amt gestellt werden.

Fachrichtungswechsel

Wird aufgrund dem Auftreten einer Behinderung oder chronischen Krankheit während des Studiums ein Fachrichtungswechsel noch nach Beginn des vierten Semesters notwendig (bei „unabweisbaren“ Grund), kann das neu begonnene Studium wie ein Erststudium gefördert werden (§ 7 Abs. 3 Nr.2 BAföG).

Überschreiten der Altersgrenze

Eine Behinderung kann ein Grund dafür sein, dass die Förderung auch dann gewährt wird, wenn sie erst nach Überschreiten der Altersgrenze (30 Jahre) begonnen wird (§ 10 Abs. 3 Nr. 3 BAföG). Die Behinderung muss jedoch ursächlich für die späte Aufnahme der Ausbildung sein.
 

Antrag und Beratung in Bamberg beim BAföG-Amt im Studierendenwerk Würzburg:


Amt für Ausbildungsförderung
Austraße 37
96047 Bamberg

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.