09.07.12
Interview: Weg frei für Lehrkräfte mit Behinderung
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Bewerbung bis zum 29. Februar 2012
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von 17. bis 19. Februar 2012
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Nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG) und den entsprechenden Hochschulgesetzen der Länder sind die besonderen Bedürfnisse von behinderten und chronisch kranken Studierenden zu berücksichtigen. Die Gestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen wurde daher so gewählt, dass behinderten und chronisch kranken Studierenden modifizierbare Bedingungen geboten werden können. Es soll damit die größtmögliche Chancengleichheit gegenüber nicht-behinderten Studierenden durch eine individuell angemessene und anpassbare Studien- und Prüfungssituation geschaffen werden.
Bei der Suche nach den für Sie geeigneten Prüfungsmodifikationen können Sie selbstverständlich auch die Beratung der Kontaktstelle Studium und Behinderung in Anspruch nehmen.
Generell gilt: Solche nachteilsausgleichenden Maßnahmen werden nicht in Leistungsnachweisen oder Zeugnissen dokumentiert und wirken sich nicht auf die Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen aus.
Ein Nachteilsausgleich ist schriftlich formlos und rechtzeitig (!) an den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges zu beantragen. In diesem Antrag sollte der/die Studierende die für sie/ihn geeigneten Nachteilsausgleiche darlegen. Außerdem muss die Behinderung oder chronische Krankheit durch ein fachärztliches Attest (und /oder Schulgutachten, Schwerbehindertenausweis) nachgewiesen werden.
Es empfiehlt sich, vor Antragsstellung Kontakt mit dem Behindertenbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronische Krankheiten aufzunehmen oder die Kontaktstelle Studium und Behinderung zu kontaktieren, welche eine gutachterliche Stellungnahme aushändigen können.
Nach der Gewährung des Nachteilsausgleichs sollten Sie die konkreten Maßnahmen frühzeitig mit den beteiligten Lehrkräften besprechen.
Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (zum Beispiel Krankheit, Unfall,...) kann es vorkommen, dass Sie eine Prüfung, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht ablegen können.
Was Sie dafür tun müssen, wenn Sie eine Prüfung krankheitsbedingt versäumen, erfahren Sie auf dieser Seite.