Gesetzliche Grundlagen

Das Recht auf chancengleiche Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist an verschiedenen Stellen gesetzlich verankert.

Über folgende Links finden Sie Zugang zu wichtigen Gesetzestexten:
 

Basierend auf diesen Grundlagen ist Ziel und Aufgabe der Universität Bamberg, allen Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung ein barrierefreies und möglichst erfolgreiches Studium zu ermöglichen.