Kapuzinerstr. 20/ Raum 208, 14:30-16:30 Uhr
ausführlich
(Die Ausschreibungen sind nach dem Datum des Fristablaufs geordnet.)
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der eHumanitie.
Da Geistes- und qualitative Sozialwissenschaften traditionell insbesondere mit Texten arbeiten, werden vor allem Vorschläge für Forschungsprojekte, die mit digitalisierten Texten arbeiten, zu erwarten sein. Darauf ist die Bekanntmachung ausdrücklich nicht beschränkt, sondern es sind im Interesse einer Berücksichtigung der Vielfalt geistes- und sozialwissenschaftlicher Quellen, Daten und Methoden auch geeignete Vorschläge aus Bereichen mit anderen digitalen Objekten (Audio, Video, Noten, gesprochene Sprache, Bilder, digitalisierte Artefakte aus Sammlungen usw.) erwünscht, sofern sie Grundlage fachspezifischer Forschung sind.
Das Förderverfahren ist für beide Förderlinien zweistufig angelegt:
Aus der Vorlage der Vorhabenbeschreibungen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Das Förderverfahren ist offen und kompetitiv. Die fachliche Begutachtung erfolgt unter Beteiligung externer Experten. Ggf. findet eine persönliche Anhörung statt. Antragstellende haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger formlose, an der untenstehenden Gliederung orientierte, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/survey/ehuman2012 durch den/die vorgesehene(n) Verbundkoordinator/in vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vorlage per Post, Fax oder Email ist nicht möglich. Vorhabenbeschreibungen können zum 31.05.2013 und zum 31.05.2014 eingereicht werden. Eine Ablehnung bei der Einreichung zum ersten Termin schließt eine Einreichung zum zweiten Termin nicht aus.
[ausführlich]
Die Ludvig Hlberg-Gedenkstiftung wurde 2003 vom norwegischen Parlament gegründet. Sie verleiht jedes Jahr den Internationalen Holberg-Gedenkpreis an Wissenschaftler, die hervorragende Beiträge zu Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften und Theologie geleistet haben. Der Preis ist mit 4,5 Millionen NOK (ca. 610.000 €) dotiert.
Der Vorstand der Ludvig Holberg-Gedenkstiftung lädt Professoren an Universitäten und anderen Forschungsinstitutionen zur Nominierung von Kandidaten für die Internationalen Holberg-Gedenkpreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten in den Fachbereichen Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften und Theologie ein.
Das Nominierungsschreiben ist bis zum 15. Juni 2013 einzureichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website:
www.holbergprisen.no
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Zivile Sicherheit - Fit für Europa (Future Call)" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" der Bundesregierung.
Auszug:
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Vorbereitungsmaßnahme "Future-Call" in Form von Einzelvorhaben.
Ziel des Instruments "Future-Call" ist die Bildung von thematischen Netzwerken, um die Internationalisierung deutscher Endnutzer und KMU zu unterstützen. Diese Maßnahme richtet sich an Endnutzer und KMU, die sich stärker europäisch positionieren wollen und die Koordination eines EU-Projekts anstreben.
Neben europäischen Netzwerken zu einzelnen Themenbereichen der Sicherheitsforschung (wie z. B. Katastrophenschutz, organisierte Kriminalität und Schutz kritischer Infrastrukturen), sollen vor allem auch Netzwerke zu neuen Instrumenten der europäischen Sicherheitsforschung gebildet werden. Mit Blick auf Horizont 2020 soll den deutschen Antragstellern die Möglichkeit geboten werden, sich auf Instrumente wie Demonstration, vorkommerzielle Beschaffung und Zertifizierung vorzubereiten.
Antragsberechtigt sind BOS sowie KMU mit Sitz in Deutschland.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung; Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Chile.
Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Chile, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
In den gemeinsamen Forschungsprojekten muss in Zusammenarbeit mit dem Partnerland Chile ein Mehrwert gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit erzielt werden. Dabei muss der Nutzen sowohl für Deutschland als auch für Chile klar erkennbar sein.
In beschränktem Umfang können deutsche Antragsteller die Förderung von Personalkosten beantragen. Ziel dieser Förderung ist u. a. die Konzepterstellung und Vorbereitung eines Nachfolgeprojekts.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Kompetenzzentren für den intelligenten Umgang mit großen Datenmengen (Big Data) im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 - Forschung für Innovationen".
Gefördert werden Verbundprojekte von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die herausragende Fähigkeiten auf dem Gebiet des Umgangs mit großen Datenmengen im Rahmen von Kompetenzzentren thematisch und organisatorisch bündeln. Die Kompetenzzentren sollen über eine bereits vorhandene geeignete regionale Kernstruktur und eine zugehörige leistungsfähige Infrastruktur verfügen. Vorteilhaft ist auch eine - zumindest regionale - Kooperation mit Anwendern oder Lösungsanbietern in mindestens einem für Big Data relevanten Wirtschaftszweig. Außerdem gehören zu der jeweiligen Strategie insbesondere die folgenden Aspekte:
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet "Management und Analyse großer Datenmengen (Big Data)" im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 - Forschung für Innovationen".
Das BMBF wird Forschungsvorhaben in zwei Verbundkonstellationen fördern, die gezielt die Herausforderungen des Umgangs mit großen Datenmengen adressieren:
Die Maßnahme soll über die einzelnen Verbünde hinaus die Zusammenarbeit fördern und die vorhandenen Einzelkompetenzen effektiv im Sinne einer Kooperationsstrategie zusammenführen. Von allen Projekten wird erwartet, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit den verwendeten Daten inhärent verfolgt wird. Zu beachten sind der Schutz von Privatsphäre und Datensicherheitsaspekte bereits während der Entwicklung von Systemen (Privacy by Design).
In der Fördermaßnahme "Big Data - Management und Analyse großer Datenmengen" wird die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die Bezüge zu einem oder mehreren der folgenden FuE-Aspekte aufweisen:
Voraussetzung für entsprechende Verbundprojekte ist die Entwicklung von Techniken und Werkzeugen, die nicht auf einzelne Branchen oder Wissenschaftsdisziplinen begrenzt sind, sondern möglichst umfassend einsetzbar sind und einen Beitrag zur Lösung - insbesondere der in der Hightech-Strategie benannten - gesellschaftlicher Herausforderungen liefern.
Für die begleitende Untersuchung von Problemen und Hindernissen auf juristischer, gesellschaftlicher, ökonomischer, und weiterer relevanter Ebenen sollen in einem Einzel- oder Verbundprojekt der Wissenschaft eine zukunftsgerichtete und breit angelegte Analyseperspektive dargelegt und kompetent vertreten werden.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zum Ausbau von innovativen Forschungskooperationen und zur Stärkung der Netzwerktätigkeit im Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung.
Auszug:
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von innovativen Forschungskooperationen sowie zur Stärkung des Erfahrungsaustausches und der Netzwerktätigkeit im Förderbereich Chancengerechtigkeit. Darunter fallen in erster Linie Fachveranstaltungen oder Workshops, aber auch andere Maßnahmen, die geeignet sind, kurzfristig zur Kooperations- und Vernetzungsförderung beizutragen. Die Maßnahmen sollen sich mit der Integration von Genderaspekten insbesondere in der Medizin, in der wirtschaftswissenschaftlichen oder der naturwissenschaftlich-technischen Forschung oder mit bislang vernachlässigten Themen der Genderforschung befassen. Sie sollen die Entwicklung von gleichstellungspolitischen Empfehlungen und Strategien in Bildung, Forschung und Wissenschaft unterstützen sowie zum Wissenschafts-Praxis-Dialog beitragen. Außerdem sollen die Maßnahmen bestehende innovative Ansätze und neue Ergebnisse im Sinne von Transfer und Verstetigung öffentlichkeitswirksam und überregional präsentieren.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Evaluationsstudien zu langfristigen Wirkungen von Primärprävention und Gesundheitsförderung.
Gefördert werden Nacherhebungsuntersuchungen von abgeschlossenen Evaluationsstudien, in denen die langfristigen Wirkungen von bereits implementierten Maßnahmen der Primärprävention und der Gesundheitsförderung unter Alltagsbedingungen erforscht werden. Hierzu sollen neben den Individualeffekten (Verhaltensänderungen) auch Strukturentwicklungen (Verhältnisänderungen) analysiert werden. Darüber hinaus sind unter anderem die Wirkungen auf gesundheitsbezogene Ergebnisparameter wie beispielsweise Lebensqualität und Leistungsfähigkeit zu untersuchen. Des Weiteren können auch gesundheitsökonomische Begleituntersuchungen integriert werden.
Die zentrale Fördervoraussetzung ist eine exzellente methodische und wissenschaftliche Qualität sowie die überzeugende Darstellung der Ergebnisse des wissenschaftlichen Ausgangsprojektes, insbesondere die Darstellung der "kurzfristigen" Wirksamkeit innerhalb des ursprünglichen Beobachtungszeitraums. Hierdurch soll eine belastbare Datengrundlage gewährleistet werden, um aussagekräftige Nacherhebungen durchführen zu können.
Es können zudem Untersuchungen zum Thema gefördert werden, die auf der gezielten Nutzung und Analyse von bereits existierenden Datensätzen bzw. Sekundärdaten (GKV-Daten, Daten aus Kohortenstudien, Gesundheitssurveys oder Alterssurveys o. Ä.) basieren. Hier sind detaillierte Angaben zum Datenschutz, Datenzugang und zur Datenqualität erforderlich.
Die zu bearbeitenden Fragestellungen sollen sich durch eine hohe wissenschaftliche und gesundheitspolitische Relevanz auszeichnen, die im Antrag eingehend begründet werden muss. Eine interdisziplinäre Bearbeitung der Fragestellungen ist ausdrücklich erwünscht.
Geschlechterspezifische Aspekte sind bei der Planung, Durchführung und Auswertung des Forschungsvorhabens in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die Relevanz dieser Aspekte und ihre Berücksichtigung sind im Antrag darzulegen. Falls Gender-Aspekte nicht berücksichtigt werden, ist dies im Antrag zu begründen.
Nicht gefördert werden:
Im Jahr 2013 lobt die VolkswagenStiftung zum 3. Mal den Förderpreis Opus Primum für die beste Nachwuchspublikation des Jahres aus. Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert und wird zusammen mit dem NDR Kultur Sachbuchpreis verliehen.
Mit diesem Förderpreis möchte die VolkswagenStiftung den wissenschaftlichen Nachwuchs stärken und unterstreichen, dass Wissenschaftsvermittlung für die deutsche Forschung eine zentrale Aufgabe ist.
Einsendekriterien
Die Ausschreibung für den Opus Primum - Förderpreis 2013 läuft bis zum 15. August 2013.
Die jährliche Auszeichnung wird für eine deutschsprachige Publikation von hoher wissenschaftlicher Qualität vergeben, die gut lesbar geschrieben und auch einem breiteren Publikum verständlich ist.
Für den Förderpreis für die beste Nachwuchspublikation des Jahres können Verlage bis zu drei Neuerscheinungen einreichen, die von einem Autor, einer Autorin oder einem Autorenduo verfasst wurden und zwischen dem 1. Oktober 2012 und dem 30. September 2013 erschienen sind. Die Autoren sollen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein. Selbstbewerbungen sind nicht möglich. Die Publikation darf kein Sammelband, Zeitschriftenaufsatz oder Paper sein. Publikationen müssen in digitaler Form (max. 50 MB pro E-Mail) und zusätzlich als gedrucktes Exemplar oder Druckfahne eingereicht werden.
Preisverleihung und Preisgeld
Opus Primum wird am 7. November 2013 zusammen mit dem NDR Kultur Sachbuchpreis im Schloss Herrenhausen verliehen.
Das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro ist zur eigenen Weiterbildung im Forschungsfeld, dem Besuch von wissenschaftlichen Konferenzen oder zur Anschaffung von Literatur für Forschungsvorhaben gedacht.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von "Kompetenzcluster der Ernährungsforschung" zur Verbesserung des Gesundheitsstatus in Deutschland.
Gefördert werden drei bis vier regional fokussierte Kompetenzcluster mit internationaler Sichtbarkeit und überdurchschnittlichem wissenschaftlichen Output über einen Zeitraum von zwei mal drei Jahren. Die Kompetenzcluster sollen thematisch fokussiert und auf Problemlösungen ausgerichtet sein.
Sie sollen wesentliche Beiträge zu den im Aktionsplan Präventions- und Ernährungsforschung und in der Strategic Research Agenda der JPI HDHL (
www.healthydietforhealthylife.eu/index.php/about-hdhl/strategic-research-agenda) genannten drängenden gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fragestellungen leisten.
Ferner sollen sie dazu beitragen, die gesundheitsfördernde Ernährung zu verbessern und das Auftreten ernährungsassoziierter Erkrankungen zu verringern.
Die an einem Kompetenzcluster beteiligten Forschungseinrichtungen sollen ihre strategische Planung strukturieren und fokussieren, um über Fachdisziplinen hinweg und unter Einbezug der Wirtschaft ihrem Kompetenzcluster ein international anerkanntes Alleinstellungsmerkmal zu geben.
Ein Kompetenzcluster sollte folgende Anforderungen erfüllen:
1. Interdisziplinäre Bearbeitung eines unter Anwendungsgesichtspunkten wichtigen Forschungsfelds der Ernährungsforschung,
2. Koordinierung und Bündelung der vorhandenen Expertisen durch geeignete Maßnahmen,
3. Einbezug der Wirtschaft und Einrichtung eines Innovationsbüros zur Mobilisierung der unternehmerischen Innovationskraft und zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers,
4. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch nachhaltige Etablierung einer Nachwuchsgruppe,
5. Auf- und Ausbau internationaler Kooperationen insbesondere mit Partnern der Joint Programming Initiative "A Healthy Diet for a Healthy Life" (JPI HDHL).
Genderaspekte in der Forschung sollen gestärkt werden und integraler Bestandteil der Forschungsstrategie der Verbünde sein. Genderaspekte sind daher in angemessener Weise zu berücksichtigen. Sind geschlechtsspezifische Aspekte für das Forschungsgebiet bzw. einzelne Forschungsprojekte relevant, müssen diese adäquat berücksichtigt werden. Es ist zu begründen, wenn geschlechtsspezifische Aspekte nicht einbezogen werden sollen.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderinitiative "Neuronale Grundlagen des aktiven Alterns".
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, die substanzielle Beiträge liefern zur Aufklärung grundlegender Mechanismen und Prozesse während des natürlichen Alterungsprozesses des gesunden Gehirns sowie grundständige Forschungsansätze zur Aufklärung von Veränderungen, die als Vorläufer zu krankhaften Entwicklungen zu sehen sind. Ferner sollen im Rahmen der Arbeitsprogramme konkrete Interventionsmöglichkeiten oder neue technologische Anwendungsperspektiven ausgelotet werden. Die Anwendungsrelevanz der Forschungsarbeiten muss durch Beteiligung mindestens eines Unternehmens oder einer klinischen oder therapeutischen Einrichtung gewährleistet werden. In enger Zusammenarbeit sollen die Arbeiten schließlich den Nachweis der Machbarkeit des gewählten Lösungsansatzes erbringen (proof of principle) und, wo möglich, die ersten Schritte zur Nutzbarmachung des Verwertungspotenzials einleiten.
Prioritär werden zukunftsweisende Konzepte mit hoher wissenschaftlich-technischer Qualität gefördert, die im experimentellen Bereich Daten zu normalen bzw. krankhaften Veränderungen von neuronalen Prozessen und kognitiven Leistungen im Laufe des Lebens erheben. Auf theoretischer Ebene können z. B. Datenanalyse oder Modellbildung der altersbedingten Veränderungen im Alterungsprozess im Vordergrund stehen. Die Erarbeitung neuer methodischer Ansätze, die für den Fortgang des Arbeitsprogramms wichtig sind (z. B. zur Datenerfassung oder -verarbeitung) kann in das Konzept integriert werden.
Beispiele für relevante Themenbereiche sind:
Im Rahmen dieser Initiative können Stellen für Nachwuchswissenschaftler (Doktoranden und Postdoktoranden) ¬gefördert werden.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Richtlinien zur Förderung von Forschungsverbünden zur Primärprävention und Gesundheitsförderun.
Es sollen thematisch in sich kohärente Forschungsverbünde gefördert werden, die prioritäre Forschungsthemen der
Primärprävention und Gesundheitsförderung bearbeiten und zu einer wissenschaftlichen Fundierung von Primärprävention und Gesundheitsförderung beitragen. Die Forschungsverbünde müssen anwendungsnah ausgerichtet sein und sich durch wissenschaftliche sowie methodische Exzellenz auszeichnen. Akteure aus der Praxis wie etwa Präventionsanbieter bzw. -träger sind einzubinden, sofern diese für die Erreichung der Ziele des Verbundes erforderlich sind. Eine interdisziplinäre Ausrichtung der Forschungsverbünde ist erforderlich. Dies schließt forschende Vertreter der Gesundheitsfachberufe ausdrücklich ein.
Themenschwerpunkte
Die Verbünde sollten auf die folgenden Themenschwerpunkte ausgerichtet sein:
Forschungsansätze
Im Rahmen des gewählten thematischen Schwerpunktes können beispielsweise folgende Forschungsansätze thematisiert werden:
Querschnittsaspekte der Forschungsverbünde
In die Forschungsverbünde können auch Teilprojekte zur Methodenentwicklung bzw. der Anpassung wissenschaftlicher Methoden an die spezifischen Bedürfnisse der Präventionsforschung integriert werden. Sie müssen jeweils im Gesamtkontext des Verbundes einen Beitrag zur Lösung der gemeinsamen Forschungsfragestellung leisten.
Die Forschungsverbünde sollen zudem Maßnahmen zur gezielten interdisziplinären Nachwuchsförderung beinhalten. Das Konzept zur Nachwuchsförderung soll international ausgerichtet sein und kann Workshops, Austauschprogramme etc. beinhalten.
Verbundübergreifende Zusammenarbeit
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme soll die Zusammenarbeit zwischen den Forschungsverbünden durch die Förderung verbundübergreifender Aktivitäten unterstützt werden. Hier sind folgende Maßnahmen denkbar:
Zur Ausgestaltung der verbundübergreifenden Aktivitäten sollen sich die Verbünde gegebenfalls in einem extern moderierten Prozess nach Förderbeginn in einer Arbeitsgemeinschaft organisieren und gemeinsame Ziele und Maßnahmen definieren. Für die verbundübergreifenden Aktivitäten können zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Mittel beantragt werden.
Nicht gefördert werden:
Geschlechterspezifische Aspekte sowie die kulturellen, sozialen, gesellschaftlichen und ökonomischen Lebensumstände sind bei der Planung, Durchführung und Auswertung der Projekte in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die Relevanz dieser Aspekte und ihre Berücksichtigung sind darzulegen. Falls diese Aspekte nicht berücksichtigt werden, ist dies zu begründen.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des Berufsbildungsexportes durch deutsche Anbieter.
Im Rahmen der dreijährigen Förderrichtlinie können in jedem Jahr zu jeweils folgenden Terminen Projektskizzen eingereicht werden:
31. Oktober und
30. April
Das Förderverfahren ist jeweils zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zu den oben genannten Einreichfristen, erstmalig zum 31.10.2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen.
[ausführlich
Das BFHZ wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird das BFHZ-CCUFB durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.
Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:
Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.
Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Projektträger bewerben sich mit einer gemeinsamen, detaillierten Projektbeschreibung. Es wird empfohlen hierfür das entsprechende Formular zu benutzen, das sich auf der Internetseite des BFHZ befindet. Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand des BFHZ, bzw. extern begutachtet.
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand des BFHZ begutachtet. Projekte deren Förderumfang 5.000,--€ übersteigen, durchlaufen zusätzlich eine externe Evaluierung.
Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass dem BFHZ ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen.
Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite des BFHZ („Download").
Die Projekte müssen bis zum jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) an folgende Adresse gerichtet werden:
An das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ)
Arcisstr. 21
D-80333 München
Eine elektronische Fassung der endgültigen Projektanträge müssen ebenfalls vor Abgabefrist an honsdorf@lrz.tum.de gesendet werden.
Das BMBF hat im Rahmen der "Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung" folgende Bekanntmachung, mit Schwerpunkt auf Anbahnung und Weiterentwicklung strategischer Partnerschaften in Wissenschaft und Forschung zwischen deutschen Organisationen sowie Einrichtungen aus denjenigen Ländern, die zur "Union für das Mittelmeer" (UfM) zählen, herausgebracht.
Die UfM umfasst alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie 16 Länder des Balkans, Nordafrikas, des Nahen Ostens einschließlich der Türkei.
Schwerpunkt liegt auf Anbahnung von angewandter Forschung und Entwicklung.
Zur Förderung der Zusammenarbeit in Bildung und Forschung mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL) sowie den Südosteuropäischen Ländern (SOEL) bietet das BMBF eine Fördermassnahme zur Unterstützung gemeinsamer Projektanträge an.
Was wird gefördert?
A) in aktuellen Förderprogrammen des BMBF :
B) Verbundforschungsprojekte des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU (spezifisches Programm Zusammenarbeit)
C) Vorbereitung von Projekten im Rahmen des Programms EUROSTARS
D) Gemeinsame Forschungsbasen
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsvorraussetzungen u.a.
Die Vorbereitung von Projekten wird seitens des BMBF durch nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt. Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:
In besonders begründeten Fällen:
Der Zuschuss bei der Vorbereitung besonders aufwendiger Projekte sowie gemeinsamer Forschungsbasen kann bis zu 50 T€ betragen. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt eine Eigenbeteiligung von 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Für Universitäten gilt eine entsprechende Quote von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Verfahren: Die Ausschreibung ist bei laufendem Antragsverfahren - vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - bis Ende 2013 offen.
Mit der Umsetzung ist beauftragt:
Internationales Büro des BMBF beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Die Fachlichen Ansprechpartner finden Sie in der Ausschreibung direkt. Beim Internationalen Büro des BMBF sind weitere Informationen erhältlich. Das BMBF empfiehlt, vor der Einreichung eines Antrags mit dem für die jeweiligen Länder zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen und sich über Fördermöglichkeiten der Partnerländer im Mittelmeerraum zu informieren. Ansprechpartner nach Zielländern geordnet sowie weitere Informationen zum Einreichverfahren entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung des BMBF.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Russland.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Themenfeld "Materialforschung für die Energiewende".
Förderfähig sind grundlegende Forschungsarbeiten mit längerfristigen Anwendungsperspektiven, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Arbeiten von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird gewünscht. Außerdem wird die Teilnahme und Mitwirkung an der begleitenden Evaluierungsforschung vorausgesetzt. Die Fördermaßnahme zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Eine inländische Verwertung der Projektergebnisse ist daher Voraussetzung.
Die Förderinitiative "Materialforschung für die Energiewende" wählt bewusst einen breiten Ansatz und schließt im Grundsatz kein Projekt der Grundlagenforschung im Bereich der Materialforschung für die Energiewende aus. Die Förderung umfasst insbesondere Vorhaben, die die Entwicklung und den Einsatz neuer oder verbesserter Materialien zur Verbesserung von Anlagen zur Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen, von Energiespeichern und Energieübertragungsmedien zum Ziel haben. Umfasst sind auch Vorhaben, die den Einsatz und die Verbesserung von Materialien zur Steigerung der Energieeffizienz zum Ziel haben. Gegenstand sind überdies Vorhaben, die die Entwicklung und Verbesserung von Materialien zur Ausrichtung des Betriebs von fossilen Kraftwerken auf die Herausforderungen der Energiewende zum Ziel haben. In dem vorstehend abgesteckten Rahmen sind ferner Vorhaben umfasst, die die Entwicklung neuer Anwendungsmöglichkeiten für bereits bekannte Materialien zum Gegenstand haben.
Im Folgenden werden exemplarisch einige spezifische Themenfelder genannt, die von Vorhaben bestellt werden können:
(Gemeinsame Beispiele für alle Themenfelder im Bereich Windenergie: Leichtbauweise durch Aluminium, Hybridmaterialien, Kunststoffbauteile, Werkstoffe und Werkstoffverbünde für modulare Bauweisen)
Außerdem ist die Behandlung von Querschnittsthemen, die gemeinsame oder auch übergreifende Fragestellungen der vorbenannten Forschungsfelder zum Gegenstand haben, erwünscht. Solche Querschnittsthemen können insbesondere sein:
Diese Themenstellungen können vorhabenspezifisch oder - soweit fachlich sinnvoll - vorhaben- und themenübergreifend bearbeitet werden. In letzterem Fall ist ein Austausch mit einzelnen themenspezifischen Vorhaben erwünscht, um Synergien zu ermöglichen.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Entwicklung und zum Einsatz von mobil nutzbaren Technologien, digitalen Medien und Diensten in der beruflichen Qualifizierung.
Fördermöglichkeiten im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie und der Zielsetzung der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung:
Ziel der Fördermaßnahme sind die Exploration und Anbahnung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung und die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit Ländern Zentralasiens, des Südkaukasus, sowie mit Moldau und Belarus.
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Antragstellung:
Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Ansprechpartner im Internationalen Büro des BMBF (IB):
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum fpr Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fachliche Ansprechpartnerin: Dr. Anja Köhler
Telefon: +49 (0) 228-3821 458
Fax: +49 (0) 228-3821 444
E-Mail: anja.koehler(at)dlr.de
Administrativer Ansprechpartner: Holger Brehm
Telefon: +49 (0) 228-3821 472
Fax: +49 (0) 228-3821 444
E-Mail: holger.brehm(at)dlr.de
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Wissenschaftlichen Vorprojekten zur "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel"
Auzug:
Das BMBF wird wissenschaftliche Forschungsvorhaben fördern, die
a. neue und realistische Anwendungsszenarien im Bereich der "Mensch-Technik-Interaktion" entwickeln und so Wege für die Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes aufzeigen,
b. bestehende Hinderungsgründe ausräumen oder grundlegende Wissenslücken füllen,
c. den Reifegrad von Forschungsthemen erhöhen, oder
d. die notwendigen Grundlagen für eine möglicherweise anschließende anwendungs- und praxisorientierte Forschung im Verbund mit Umsetzungspartnern und Anwendern schaffen.
Die Forschungsvorhaben sollen, wie in Nummer 1.1 beschrieben, dazu beitragen, noch ungenutzte Potenziale der MTI mit Blick auf konkrete gesellschaftliche Herausforderungen wie insbesondere den demografischen Wandel zu heben und das Forschungsfeld im Hinblick auf diese Herausforderungen auszurichten und weiterzuentwickeln. Die Forschungsvorhaben können sich sowohl auf technische als auch auf möglicherweise relevante nicht-technische Aspekte (z. B. gesellschaftlicher, rechtlicher, ethische Art) der MTI beziehen.
Die Förderfähigkeit ist an folgende Kriterien gebunden:
• Das vorgeschlagene Vorhaben muss den Zielen und Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen (insbesondere auch den Ausführungen in den Nummern 1.1 und 7.3).
• Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere forschungsorientierte Organisationen/Einrichtungen mit einschlägigem Know-how im Bereich "Mensch-Technik-Interaktion; Demogra¬fischer Wandel".
• Es soll sich um ein Einzelvorhaben handeln. Maximal können zwei Partner ein gemeinsames Vorhaben vorschlagen.
• Die Laufzeit des Vorhabens soll im Regelfall ein Jahr betragen, es können allerdings in Ausnahmefällen auch bis zu maximal zwei Jahre beantragt werden.
• Im Vorhaben sollen substanzielle Vorschläge zum Thema gemacht bzw. eine neue Ausrichtung dargelegt werden. Je nach Größe des Projektteams und Umfang der Arbeiten können die veranschlagten Projektkosten bzw. -ausgaben zwischen 100 000 € und maximal 300 000 € liegen.
• Im Rahmen des Vorhabens ist bereits frühzeitig der Dialog mit weiteren Akteuren aufzunehmen, um die Anschlussfähigkeit der Forschungsarbeiten zu demonstrieren. Dies muss in der Konzeption ersichtlich und nachvollziehbar werden.
• Ein Teilergebnis jedes Vorhabens ist die Erstellung eines Visionenpapiers, das die nächsten wünschenswerten Schritte sowie Entwicklungs- und Anwendungspotenziale des vorgeschlagenen Themengebiets aufzeigt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
jederzeit nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinien
Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter
www.mtidw.de/grundsatzfragen/WVP in deutscher Sprache vorzulegen.
Der DAAD hat in diesem Jahr ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Programm für deutsche Wissenschaftler aufgelegt, die nach einer Mobilitätsphase im Ausland Interesse daran haben, dauerhaft wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Das Programm "Rückgewinnung deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland" besteht aus zwei separaten Komponenten:
Details können Sie
hier entnehmen.
Frau Barbara Kirsch
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
German Academic Exchange Service
Referat 521 - Internationalisierung von Forschung und wissenschaftlichem Nachwuchs
Kennedyallee 50
53175 Bonn
E-Mail: kirsch@daad.de
Tel.: 0228/8828615
Fax: 0228/88298615