D-A-CH Steuerkongress 2015

Teilnahme eines Bamberger Masterstudenten und studentischen Mitarbeiters des Lehrstuhls für Betrieb-liche Steuerlehre am D-A-CH Steuerkongress vom 19. -21. März 2015 in Wien.Der Kongress stand unter der fachlichen Leitung der Professoren Christian Schmidt(Hochschule Nürnberg), Michael Lang(Wirtschaftsuniversität Wien)und Pascal Hinny(Universität Freibug, CH). Vor dem Hintergrund des OECD BEPS-Projekts wurden alsSchwerpunkte die Aktualitäten im Bereich der Strukturierung passiver Einkünfte, der internationalen Rechtsprechung im Steuerrecht und der DBA-Praxis besprochen.

Der D-A-CH Steuerkongress ist mittlerweile einefeste Institution des internationalen Steuerrechts, bei welchem sich ausgezeichnete Experten und Fachleu-tedes entsprechenden Fachgebietes treffen umüber die Neuerungen und Entwicklungen des internationa-len Steuerrechts –vor allem im Hinblick auf die Auswirkungen auf die teilnehmenden Staaten Öster-reich, Schweiz,Deutschlandund seit diesem Jahr auch Lichtenstein–zu diskutieren. Dieser, alle zwei Jahre stattfindendeKongress,bietet jeweils zehn Freiplätze für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter von Universitäten und Fachhochschulen für die Teilnahme an.Der Freiplatz ist mit der inte-ressanten Pflicht verbunden,zusammen mit einem Professor aus der fachlichen Leitung und weiteren Kollegen, die auch einen Freiplatz erhalten haben,eine Zusammenfassung über ein bestimmtes The-mengebiet des Kongresses in Form eines Artikels in einer Fachzeitschrift zu veröffentlichen.Um einen Freiplatz zu erhalten,war eine kurze Bewerbung notwendig,zu der mich Herr Prof. Dr. Egner ermu-tigt hat.Auftakt des Kongresses war am 19. März abends die Begrüßung von Herrn Prof. Dr. Dr. Lang im Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht in der Wirtschaftsuniversität Wien. Nach einer Füh-rung durch die neue und von mehreren Star-Architekten geplante Universität konnte man bei einem Buffet die anderen Teilnehmer kennenlernen.Am nächsten Morgen wurde der fachliche Teil des Kongresses mit einer Begrüßung von Herrn Prof. DDr. Kofler (Universität Linz) eröffnet.Im Rahmen des Eröffnungsvortrages „ To BEPSor not to BEPS: Was bleibt, was ändert sich im Interna-tionalen Steuerrecht?“ wurde von Herrn Dr. Achim Pross von der OECD der aktuelle Stand des BEPS-Projektes und wie dieses umgesetzt werden soll erör-tert. Danach wurden in einer Podiumsdiskussion von vier Experten aus Deutschland, Lichtenstein, Öster-reich und der Schweiz Fallstudien zur Strukturierung passiver Einkünfte diskutiert. Schwerpunkt war der Vergleich der unterschiedlichen staatlichen Regelun-gen und Gesetzesvorhaben in diesem Gebiet. So wurden z.B. der neue deutsche § 8b Abs. 4 KStG, Lizenzboxen und IP-Regime besprochen.Fachlicher Höhepunkt des Tages war die Berichterstattung von Herrn Prof. Dr. Gosch (Deutschland), Hofrat Prof. Dr. Zorn (Österreich) und PD Dr. Michael Beusch (Schweiz) über die aktuelle Rechtsprechung zum internationalen Steuerrecht in ihrer jeweiligen Juris-diktion.Auf viel Interesse der Kongressteilnehmer stieß das Urteil des BFH vom 12. Juni 2013 (I R 109-111/10), in demdie Nutzung einer spanischen Feri-enimmobilie, die über eine spanische Sociedad Li-mitada gehalten wurde, als verdeckte Gewinnaus-schüttung qualifiziert wurde.Letzter Programmpunkt des Tages war das Abendessen im Rittersaal des Wiener Rathauskellers.Der nächste Tag wurde mit einem Vortrag zum Thema „Internationale doppelte Nichtbesteuerung –Grundlagen und Grenzen ihrer Vermeidung“ eröff-net. Insbesondere wurden die Subject-to-tax Klauseln gewürdigt, die vermehrt zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung eingesetzt werden.Abschluss des Kongresses war die Podiumsdiskussion wieder von vier Experten der jeweiligen Länder über die aktuel-len Probleme aus der DBA-Praxis. So wurden z.B. Probleme bei Verständigungsverfahren, Qualifikati-onskonflikte, der Informationsaustausch und wann im Internethandel entgegen des Ausnahmenkatalogs von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA mit einem Lager doch eine Betriebsstätte begründet werden kann, disku-tiert.Zusammenfassend bietet der Kongress eine sehr gute Möglichkeit sich im internationalen Steuerrecht fortzubilden, insbesondere in den in der Praxis aktu-ellen und sich im Wandel befindlichen Themenso-wie neue Personenmit ähnlichen fachlichen Interes-sen kennenzulernen. Darüber hinaus ist die historisch interessante Stadt Wien mit ihren vielen Freizeit-und Kulturangeboten schon eine Reise wert.

Johannes Stößel