Anerkennung von Studienleistungen
Es besteht die Möglichkeit absolvierte Leistungen aus einem anderen Studiengang im MA "Religionen verstehen" anzuerkennen, wenn hinsichtlich der Lernziele, der erworbenen Kompetenzen und des Workloads keine wesentlichen Unterschiede feststellbar sind. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen.
Allgemeine Informationen zur Anerkennung und zur Anrechnung von Leistungen finden Sie im Flyer "Anrechnung und Anerkennung" zusammengestellt [Zugang nur über Intranet möglich].
Für je 30 ECTS-Punkte angerechneter Prüfungsleistungen werden Sie von der Studierendenkanzlei Bamberg um ein Fachsemester hochgestuft.
Vorlagen für die Anerkennung:
- Tabelle für die Anerkennung von Studienleistungen für den Sockelbereich und den Schwerpunktbereich Interreligiöse Studien(132.9 KB)
- Tabelle für die Anerkennung von Studienleistungen für den Sockelbereich und den Schwerpunktbereich Öffentliche Theologie(81.8 KB)
- Tabelle für die Anerkennung von Studienleistungen für den Sockelbereich und den Schwerpunktbereich Religion und Bildung(82.5 KB)
- Tabelle für die Anerkennung von Studienleistungen für den Sockelbereich und den Schwerpunktbereich Theologische Studien(128.1 KB)
Die von Ihnen ausgefüllten Tabellen sind dem Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Dr. Thomas Wabel zur Unterschrift vorzulegen. Bei Fragen zur Anerkennung können Sie sich im Vorfeld an die Fachstudienberatung wenden.
Auslandsstudium
Für Fragen zum Auslandsstudium und die Möglichkeit der Anerkennung von Leistung im Rahmen des Auslandsstudiums wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle für Austauschprogramme der GuK.