Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) - hochschulstart.de

Teilnehmende Studiengänge

Für folgende Studiengänge erfolgt die Bewerbung über hochschulstart.de im 1. Fachsemester:

  • Psychologie (1-Fach-Bachelor-180 ECTS), Vollzeit
  • Psychologie (1-Fach-Bachelor-180 ECTS), Teilzeit
     

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitstudium nur nach vorheriger Bewerbung möglich!

>>> zum Onlineportal von hochschulstart.de

Für alle weiteren zulassungsbeschränkten Studiengänge im 1. Fachsemester erfolgt die Bewerbung über das univ. eigene Onlineportal.

Bewerbungsverfahren

Hier finden Sie den Ablaufplan Ihrer Bewerbung für einen DoSV-Studiengang im 1. Fachsemester.


Bitte registrieren Sie sich auf hochschulstart.de. Nach erfolgreicher Anmelderung erhalten Sie per E-Mail Ihre BID und BAN.

Unser Studienangebot finden Sie im Bewerbungsportal von hochschulstart für das Wintersemester 2024/2025 ab 15. Mai 2024.

Melden Sie sich bei hochschulstart an und durchlaufen Sie die Onlinebewerbung für den gewünschten DoSV-Studiengang. Sie können sich gleichzeitig für einen Voll- und einen Teilzeitstudiengang bewerben.

Bei einer Bewerbung für den Bachelor Psychologie müssen Sie keine Bewerbungsunterlagen an die Otto-Friedrich Universität Bamberg versenden. Außer es handelt sich bei Ihnen um einen Sonderfall oder Sie gehören zu einem bestimmten Personenkreis. In diesem Fall müssen die Unterlagen postalisch bis zur Ausschlussfrist (15.07. eines jeden Jahres) an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg gesendet werden:

Otto-Friedrich-Universität Bamberg
 – Studierendenkanzlei –
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg

Bei einer Bewerbung für die Beratungslehrkraft müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen postalisch bis zur Ausschlussfrist (15.07. eines jeden Jahres) an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg senden.


MIt Beginn des Vergabeverfahrens können Sie über hochschulstart.de ein Zulassungsangebot für den gewünschten Studiengang erhalten.

Sofern Sie ein Zulassungsangebot durch hochschulstart.de erhalten haben, können Sie dieses aktiv im Portal von hochschulstart.de annehmen. Nur durch Ihre aktive Annahme ist die spätere Immatrikulation möglich.

Sollten Sie kein Zulassungsangebot erhalten können steht Ihnen nach Abschluss des Vergabeverfahrens ein entsprechender Ablehnungsbescheid im Portal von hochschulstart.de zur Verfügung.

 


Nach Annahme des Studienangebotes bei hochschulstart.de, können Sie sich über den Link im Zulassungsbescheid an der Otto-Friedrich Universität immatrikulieren.

Im Anschluss an die Online-Immatrikulation muss der Immatrikulationsantrag mit den darin aufgeführten Unterlagen (124.7 KB, 1 Seite)bis zu der im Antrag genannten Frist postalisch in der Studierendenkanzlei der Universität Bamberg eingegangen sein.

Zeitgleich ist auch die Zahlung des Semesterbeitrages fällig, der Betrag und auch der Verwendungszweck sind im Zulassungsbescheid aufgeführt.


Sofern alle erforderlichen Unterlagen und Zahlungen fristgerecht eingegangen sind, können Sie eingeschrieben werden. Nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren persönlichen Studierendendaten.

Ihren Studierendenausweis schicken wir postalisch an die im Immatrikulationsantrag angegebene Adresse. Bitte beachten Sie, dass wir nur innerhalb von Deutschland verschicken. Sofern Sie (noch) über keine Adresse in Deutschland verfügen, melden Sie sich bitte per E-Mail in der Studierendenkanzlei.


Bitte informieren Sie sich auf unseren Internetseiten über die Erstsemestereinführungstage zu Studienbeginn und bei studiengangsspezifischen Fragen wenden Sie sich direkt bitte an die zuständige Fachstudienberatung.

 

Handelt es sich bei Ihnen um einen der folgenden Fälle?
Dann stellen Sie bitte den entsprechenden Antrag und schicken diesen mit Ihren Bewerbungsunterlagen unbedingt postalisch bis zur Aussschlussfrist (15.07.2024) an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg. Ansonsten kann der entsprechende Antrag leider nicht berücksichtigt werden.

Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppe? Dann müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen unbedingt postalisch bis zur Aussschlussfrist (15.07.2024) an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg schicken. Ansonsten kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

  • Beruflich Qualifizierte
  • falls Sie keine allgemeine Hochschulreife erworben haben (Hinweis: mit einer Fachhochschulreife können Sie sich nicht bewerben)
  • falls Sie ein ausländisches Zeugnis haben.
  • Bewerbung für das Erweiterungsstudium Beratungslehrkraft

Wenn nach Abschluss der Verfahren noch Studienplätze vorhanden sind, werden diese Plätze verlost. Für die Teilnahme am Losverfahren füllen Sie bitte das Formular aus.

Bewerbungsfristen

  • 15. Juli eines jeden Jahres.

Diese Fristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Bamberg - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!).
Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig. Unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturient:innen gibt es nicht.

     

    • 15. Januar eines jeden Jahres.

    Diese Fristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Bamberg - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!).
    Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig. Unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturient:innen gibt es nicht.