Finanzielle Förderung

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Gleichstellungsgelder

Mit den Gleichstellungsgeldern der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI sollen Projekte gefördert werden, die einen besonderen "Bamberg-Bezug" haben, also Wissenschaftlerinnen an unserer Universität in ihrer Arbeit unterstützen.

Die Gleichstellungsgelder werden direkt von den Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI verwaltet. Anträge (Quittungen, Fahrkarte, Rechnungen etc. bitte beifügen) stellen Sie bitte formlos direkt an uns wiai.gbwiss(at)uni-bamberg.de.

Gefördert werden können unter anderem:

  • Tagungs- und Reisekostenzuschüsse (bitte prüfen Sie vorab auch die Förderbarkeit durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, FNK)
  • Tagungs- und Reisekostenzuschüsse für Studentinnen, wenn sie auf dieser Konferenz vortragen
  • Reisekostenzuschüsse für Forschungsreisen von Studentinnen, wenn diese zur Erstellung der Abschlussarbeit nötig sind
  • Gastvorträge, Ringvorlesungen, Kolloquien mit Bezug zu Gender- bzw. Frauenthematik
  • Seminare oder Workshops für Studentinnen und Mitarbeiterinnen
  • Promotionsbezogene Literatur

Nicht gefördert werden:

  • Druckkosten (gilt für Studentinnen und Mitarbeiterinnen)
  • Literatur für Studentinnen
  • Hilfskräfte für Mitarbeiterinnen

Über die Förderung von Anträgen, die sich nicht unter diese Punkte fassen lassen, entscheidet der Frauenbeirat. Über die Höhe der maximalen Förderung entscheiden die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten.