DSH

Deutschprüfung für die Hochschulzulassung

Wenn Sie nicht Deutsch als Muttersprache haben und sich in Deutschland um einen Studienplatz bewerben, müssen Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. Man erwartet von Ihnen, dass ihre Kenntnisse dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Dies bedeutet:

  • Alles, was Sie lesen und hören, verstehen Sie mühelos, einschließlich anspruchsvoller Texte und schwieriger Fachliteratur.
  • Sie können Sachverhalte aus verschiedenen Quellen zusammenfassen sowie wiedergeben und dabei auch feine Bedeutungsnuancen deutlich machen.
  • Sie sind in der Lage, Vorträge klar, fließend und strukturiert zu halten. Auch komplizierte schriftliche Texte können Sie in einem gewandten Stil und mit logischem Aufbau verfassen.
  • Sie sind mit wissenschaftssprachlichen Strukturen vertraut und können Sie sowohl verstehen als auch verwenden.

Dass Sie das geforderte hohe Sprachniveau erreicht haben, weisen Sie in der DSH nach. Die Buchstaben DSH stehen für "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber".
Das Zulassungsgesuch zur Prüfung ist an das International Office der Universität zu richten. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie über einen entsprechenden Bildungsnachweis verfügen und sich um einen Studienplatz beworben haben. Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie hier.