Abgabe von Studienleistungen

Studienleistungen sind – wenn in der Lehrveranstaltung nicht anders geregelt – bis spätestens 25. März 2024 beim Dozierenden der jeweiligen Lehrveranstaltung einzureichen. Die Abgabe findet in der Regel digital per Mail statt. Dabei sind die Hinweise aus dem Leitfaden „Hinweise zum Verfassen schriftlicher Arbeiten“ zu beachten. Studienleistungen sollen in keinem Fall als Einschreiben eingereicht werde