Unsere Aufgaben


„An den Hochschulen werden Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bestellt, die auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende achten. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden und unterstützen die Hochschulen bei der [tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern]. [...] Die oder der für die Hochschule gewählte Beauftragte gehört der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat einschließlich seiner Ausschüsse, die oder der für die Fakultäten gewählte Beauftragte dem Fakultätsrat einschließlich seiner Ausschüsse und den Berufungsausschüssen als stimmberechtigtes Mitglied an. Die Hochschulleitung beteiligt die Beauftragte oder den Beauftragten bei sie oder ihn betreffenden Angelegenheiten und gibt regelmäßig Gelegenheit, Anliegen vorzutragen. Die Hochschulleitung kann die Beauftragte oder den Beauftragten als Mitglied der Hochschulleitung mit beratender Stimme berufen. Im Übrigen regelt die Grundordnung die Mitwirkung in sonstigen Gremien. Sie kann vorsehen, dass Stellvertreterinnen und Stellvertreter bestellt werden.“

(Art. 22 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes)

 

„Langfristig wird angestrebt, dass der Anteil der Professorinnen in den Fächern bei mindestens 50 Prozent liegt, in denen die Studentinnen die Mehrheit stellen. In allen anderen Fächern soll der Anteil der Professorinnen nicht unter dem der Studentinnen liegen.“

(Gleichstellungskonzept der Universität Bamberg 2019, S. 24)


Dieses Ziel möchten wir als Gleichstellungsbeauftragte in der Wissenschaft für die Fakultät SoWi auch an unserer Fakultät erreichen. Unser Aufgabenspektrum beinhaltet daher die folgenden Punkte:

 

  • In Berufungsausschüssen der Fakultät achten wir als stimmberechtigtes Mitglied auf die faire und gleiche Behandlung aller Bewerberinnen und Bewerber.
  • Im Fakultätsrat vertreten wir als stimmberechtigtes Mitglied die Interessen der Frauen der Fakultät.
  • Im universitätsweiten Gleichstellungsbeirat in der Wissenschaft diskutieren wir regelmäßig über anstehende Fragen, Probleme und Aktivitäten.
  • Auch in weiteren Gremien setzen wir uns für Gleichstellung der Geschlechter ein, z.B. bei der Akkreditierung von Studiengängen, in beratender Funktion in der Jury für den fakultätsweiten Preis für gute Lehre, etc.
  • Mit den Gleichstellungsgeldern fördern wir forschungsbezogene Vorhaben von Mitarbeiterinnen, Doktorandinnen und Studentinnen.
  • Wir bieten Möglichkeiten zur Vernetzung des weiblichen wissenschaftlichen Personals.
  • Wir sind Anlaufstelle für Beratung zu den Themen Studieren mit Kind, Fördermöglichkeiten (z. B. bei Tagungsreisen), Karriere- und Laufbahnberatung, sexuelle Belästigung/Diskriminierung und Grenzüberschreitungen jeglicher Art.

 

Wir hoffen, dass unsere Arbeit einen sichtbaren Beitrag zur Gleichstellung und zum guten Umgang miteinander leistet und sind jederzeit für Anregungen und Fragen oder bei Gesprächsbedarf offen. Kommen Sie einfach auf uns zu oder schreiben Sie eine E-Mail an sowi.gbwiss(at)uni-bamberg.de.