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Anforderungen und Tipps

Für bereits im Ausland abgeleistete Praktika, kann beim zuständigen Praktikumsamt ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden (siehe Anerkennung).

Planen Sie während Ihres Studiums ein Praktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschule im Ausland abzuleisten, ist dies möglich, sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der Universität sind. Den Nachweis darüber hat die Praktikantin/der Praktikant zu führen. Es ist also auf eine besonders ausführliche Praktikumsdokumentation zu achten.

Das Auslandsamt der Universität Bamberg unterstützt Sie bei der Suche nach Praktikumsplätzen im Ausland.

Zu beachten ist, dass bei Ableistung eines solchen Privatpraktikums kein Versicherungsschutz seitens der Universität gewährleistet wird. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abzuschließen. Die Verwendung des Praktikumsleitfadens ist verpflichtend!

Als Grundregel gilt: In jedem Lehramtsstudium kann ein Praktikum durch ein Auslandspraktikum ersetzt werden. Für die Anerkennung weiterer Praktika müssen besondere Gründe vorliegen.

Nicht anerkennbar sind Auslandspraktika, bei denen Studierende eigenständig unterrichten und nicht von einer Lehrkraft der Schule begleitet / betreut werden, sowie Praktika ohne Reflexionsgespräche.

Die Praktikantin/der Praktikant stellt im Praktikumsamt vorher einen Antrag(178.1 KB, 2 Seiten) auf Anrechenbarkeit des geplanten Praktikums. Dazu sollte die Antragstellerin/der Antragsteller zuvor einen Sprechstundentermin mit dem Leiter des Praktikumsamtes vereinbaren und möglichst sich vorab eine Erklärung(474.5 KB, 1 Seite)(englisch)(449.6 KB, 2 Seiten) über die Durchführung des Praktikum von der Wunschschule bestätigen lassen.

Bei studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist eine Befürwortung des zuständigen Fachdidaktikers der Universität Bamberg vonnöten. Außerdem gelten alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen, die auch für Regelpraktika gelten.

Bestätigung durch die Schule(486.7 KB, 2 Seiten)(englisch)(515.3 KB, 2 Seiten)

Die Praktikumsbestätigung der Schule muss aussagekräftig sein (Zeitraum, Anzahl an hospitierten Unterrichtsstunden) und in Deutsch, Englisch, Spanisch oder Französisch verfasst sein. Zusätzlich können Sie sich auf dem offiziellen Briefpapier der Schule ein individuelles Praktikumszeugnis ausstellen lassen.

Warum nicht mal im Ausland unterrichten...

Informationen des Akademischen Auslandsamtes, Kurzüberblick PDF Broschüre(2.6 MB)