Zweite Mentoring-Runde beginnt am 1. Mai 2012!
Wir nehmen Ihre Bewerbung für das zweite Programm von feRNet vom 01. Februar 2012 bis Donnerstag, den 15. März 2012 entgegen.
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Die Infoveranstaltung findet am Mittwoch, den 13. Februar 2012 um 10.30 Uhr in M3/116 im Rahmen der Doktorandenakademie statt.
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Eigene Ideen verwirklichen, selbstbestimmt arbeiten, Arbeitszeiten frei bestimmen – dies sind nur einige Vorteile der Selbstständigkeit.
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Das Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten" findet am Freitag, voraussichtlich 06. Juli 2012 von 9.00 s.t. - 17.00 Uhr statt.
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Die Aufgaben der Frauenbeauftragten an bayerischen Universitäten sind im neuen Bayerischen Hochschulgesetz (2006) folgendermaßen definiert:
"Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1."
Dieser Absatz 1 lautet:
"Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft."
Zu den konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten gehören neben der Einzelfallberatung und der Verfolgung von Verstößen gegen das Gleichberechtigungsgebot in erster Linie die folgenden Tätigkeiten:
Frauenförderung und Förderung von Genderforschung nach dem „ Programm Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre" (Hochschul- und Wissenschaftsprogramm HWP)
Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Anliegen der weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen; dazu gehören:
Berichterstattung über die Lage der weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen an der Universität Bamberg.
Über die
Lebens- und Studiensituation der Bamberger Studierenden hat die Frauenbeauftragte eine repräsentative Umfrage durchgeführt (Bamberg, November 1997).
Über die
Lebens- und Arbeitsbedingungen der Angehörigen des akademischen Mittelbaus sowie der Doktorandinnen/Doktoranden und Habilitandinnen/Habilitanden an der Universität Bamberg hat die Frauenbeauftragte eine Vollerhebung durchgeführt (Bamberg, Januar 2000).
Die Frauenbeauftragte der Universität ist nach dem Bayerischen Hochschulgesetz stimmberechtigtes Mitglied in allen Universitätsgremien außer dem Hochschulrat (hier nur beratende Funktion). Die Frauenbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigtes Mitglied des jeweiligen Fachbereichsrates sowie stimmberechtigtes Mitglied in allen Berufungskommissionen.
Die Vertretung von Frauen des wissenschaftsstützenden Personals der Universität Bamberg wird von der Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen.