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News Frauenbeauftragte

Bewerbungsfrist feRNet

Zweite Mentoring-Runde beginnt am 1. Mai 2012! Wir nehmen Ihre Bewerbung für das zweite Programm von feRNet vom 01. Februar 2012 bis Donnerstag, den 15. März 2012 entgegen.
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Infoveranstaltung feRNet

Die Infoveranstaltung findet am Mittwoch, den 13. Februar 2012 um 10.30 Uhr in M3/116 im Rahmen der Doktorandenakademie statt.
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Existenzgründung und Selbstständigkeit für Frauen

Eigene Ideen verwirklichen, selbstbestimmt arbeiten, Arbeitszeiten frei bestimmen – dies sind nur einige Vorteile der Selbstständigkeit.
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Eindrücke von der Lesung mit Sabine Gruber


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Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten"

Das Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten" findet am Freitag, voraussichtlich 06. Juli 2012 von 9.00 s.t. - 17.00 Uhr statt.
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Alle aktuellen Nachrichten

Aufgaben und Aktivitäten der Frauenbeauftragten

Aufgaben nach dem Bayerischen Hochschulgesetz

Die Aufgaben der Frauenbeauftragten an bayerischen Universitäten sind im neuen Bayerischen Hochschulgesetz (2006) folgendermaßen definiert:

"Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1."

Dieser Absatz 1 lautet:

"Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft."

Die konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten

Zu den konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten gehören neben der Einzelfallberatung und der Verfolgung von Verstößen gegen das Gleichberechtigungsgebot in erster Linie die folgenden Tätigkeiten:

Frauenförderung

Frauenförderung und Förderung von Genderforschung nach dem „ Programm Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre" (Hochschul- und Wissenschaftsprogramm HWP)

Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Anliegen der weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen; dazu gehören:

    • Organisation bzw. finanzielle Unterstützung von Vorträgen und Veranstaltungen unterschiedlicher Art zu gender-/frauenspezifischen Themen (Informationsbörsen, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Exkursionen, Seminare etc.)
    • Regelmäßige Herausgabe der kUNIgunde, eines kommentierten Vorlesungsverzeichnisses mit Hinweisen auf Lehrveranstaltungen mit frauenspezifischer Thematik sowie weiteren Informationen zu Veranstaltungen an der Universität Bamberg, Gender- und Frauenforschung, Stipendien, Netzwerken, Links, Bamberger Frauenorganisationen und Veranstaltungen außerhalb Bambergs.
    • Herausgabe der Broschüre "Studieren mit Kind in Bamberg"

Berichterstattung

Berichterstattung über die Lage der weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen an der Universität Bamberg.
Über die pdf Lebens- und Studiensituation der Bamberger Studierenden hat die Frauenbeauftragte eine repräsentative Umfrage durchgeführt (Bamberg, November 1997).
Über die pdf Lebens- und Arbeitsbedingungen der Angehörigen des akademischen Mittelbaus sowie der Doktorandinnen/Doktoranden und Habilitandinnen/Habilitanden an der Universität Bamberg hat die Frauenbeauftragte eine Vollerhebung durchgeführt (Bamberg, Januar 2000).

Gremienarbeit

Die Frauenbeauftragte der Universität ist nach dem Bayerischen Hochschulgesetz stimmberechtigtes Mitglied in allen Universitätsgremien außer dem Hochschulrat (hier nur beratende Funktion). Die Frauenbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigtes Mitglied des jeweiligen Fachbereichsrates sowie stimmberechtigtes Mitglied in allen Berufungskommissionen.
Die Vertretung von Frauen des wissenschaftsstützenden Personals der Universität Bamberg wird von der Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen.