Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland

Die Erbringung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen an ausländischen Universitäten wird von unserem Lehrstuhl grundsätzlich begrüßt.

Im Hinblick auf die Festlegung der Äquivalenz im Ausland erbrachter Studien-/ Prüfungsleistungen und die Effizienz des Feststellungsverfahrens beachten Sie bitte die Informationen, die wir Ihnen in unserem Download Leitfaden „Anrechnung ausländischer Studienleistungen(350.1 KB, 2 Seiten) zusammengestellt haben.

Streben Sie eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen an, vereinbaren Sie bitte vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement (Vorgehen siehe Leitfaden), wobei die Beantragung digital erfolgt. Wenden Sie sich hierzu via E-Mail bitte an Annabelle Müller oder Stefanie Ulschmid.

Bei Anrechnungen (nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsaufenthaltes) wenden Sie sich bitte an das Lehrstuhlsekretariat.