Struktur und Inhalt

Der Masterstudiengang Interreligiöse Studien: Judentum - Christentum - Islam umfasst 120 ECTS und ist auf eine Dauer von vier Semestern (Vollzeitstudium) angelegt.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Module sind:

  • A Religiöse Traditionen: die Heiligen Schriften und Glaubenspraxis der drei monotheistischen Religionen.
  • B Interreligiöse Beziehungen: interreligiöse Beziehungen in Geschichte und Gegenwart (Dialoge, Konflikte, Begegnungen).
  • C Politische Theorie: die Beziehung zwischen Herrschaft, Gesellschaft und religion im Hinblick auf Fragen der Legitimation, Freiheit und Gerechtigkeit.
  • D Wissenschaftl. Projekt: der Praxisbezug: Sie beteiligen sich an einer wissenschaftlichen, kulturellen oder religiösen Veranstaltung, an einer Praxisprojekt, z.B. "Jüdisch-Fränkische Heimatkunde", oder absolvieren ein Praktikum.
  • E Sprachpraktische Ausbildung: Sprachkurs in Arabisch, Hebräisch oder Altgriechisch

Den Abschluss Ihres Studiums bilden die Masterarbeit und die daran anknüpfende Masterabschlussprüfung.


In der Modulgruppe A sollen Kenntnisse in mindestens zwei der drei im Lehrangebot enthaltenen monotheistischen Traditionen erworben bzw. bestehende Kenntnisse vertieft werden.

  • A 1 Modul: Religiöse Traditionen I [10 ECTS-Punkte]
  • A 2 Modul: Religiöse Traditionen II [10 ECTS-Punkte]

 

Qualifikationsziele: In diesem Modul werden die Grundlagen für ein kritisches Verständnis der drei religiösen Traditionen (Judentum, Christentum und Islam) erworben. Die Studierenden sollen u. a. Kenntnisse bzgl. der Heiligen Schriften (Entstehung/Verkündigungskontext, Prinzipien der Exegese, gegenwärtige Relevanz für die Gläubigen) und der zentralen Glaubensinhalte erlangen. Weiter sollen sie verschiedene Ausdrucksformen religiöser Praxis und ihre religiöse wie kulturelle Bedeutung verstehen und wissenschaftlich reflektieren können sowie wichtige Strömungen theologischer und philosophischer Reflexion (einschließlich mystischer Bewegungen) mitsamt den jeweiligen ethischen und rechtlichen Normierungen kennen.

Dabei sollen mindestens zwei der drei im Lehrprogramm angebotenen monotheistischen Religionen vertieft studiert werden. Die beiden Schwerpunkte werden auf die Module A1 und A2 verteilt.

 

Inhalte:

  • Die Heiligen Schriften der drei Religionen Judentum, Christentum, Islam: Altes Testament (in unterschiedlichen Kanones: Biblia Hebraica, Septuaginta, Vulgata); Neues Testament; Jüdische Traditionsliteratur (vor allem Talmudim und Midrschim); Koran
  • Religiöse Traditionen in theologischer und philosophischer Reflexion sowie in der Mystik

  • Rechtliche und ethische Normierungen

  • Religiöse (Glaubens-)Praxis (Ritus, Kultus, Symbolik, Kunst, Alltag)

Modulgruppe B umfasst Lehrveranstaltungen zu interreligiösen Fragestellungen in Geschichte und Gegenwart.

  • B 1 Modul: Interreligiöse Beziehungen I [10 ECTS-Punkte]
  • B 2 Modul: Interreligiöse Beziehungen II [10 ECTS-Punkte]

 

Qualifikationsziele: Ziel ist es, im Feld interreligiöser Begegnungen sachgerecht sprach- und handlungsfähig zu werden, indem etwa Missverständnisse und Konflikte zwischen Juden, Christen und Muslimen von ihren jeweiligen religionsinternen Bedingungen her verstanden und benannt werden können. Die Studierenden werden befähigt, die politische und gesellschaftliche Rolle und Einbettung der Religion zu reflektieren sowie die kulturellen und sozialen Hintergründe religiöser Konflikte zu erkennen. Insbesondere sollen sie in der Lage sein, Vorstellungen wie die von der religiösen Neutralität des freiheitlichen Staates oder die von multikulturellem Zusammenleben im Hinblick darauf zu reflektieren, was sie für unterschiedliche Religionsgemeinschaften bedeuten können.

In wissenschaftlich verantworteter Kenntnis der historischen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen der an interreligiösen Begegnungen Beteiligten soll ferner auf die Grundlagen eines von Respekt und wechselseitiger Anerkennung getragenen interreligiösen Gespräches reflektiert werden.

 

Inhalte: Gegenstand sind interreligiöse Beziehungen in Geschichte und Gegenwart (Konflikte, Religionsdialoge, ihr Ausdruck im Spiegel von Kunst und Literatur; Judentum, Christentum und Islam als Diasporakulturen; Jerusalem als heilige Stadt von Juden, Christen und Muslimen).

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung mit sozio-politischen Implikationen der Religionen in Fremd- und Eigensicht (religionssoziologische Analysen zu religiösen Konstellationen und Entwicklungen national und international; Staats- und Gesellschaftstheorien und die Verortung der Religion in ihnen; Verhältnisbestimmungen von Religion, Recht und Ethos/Moral; Religion und Menschenrechte; Versuche religiöser Legitimation von Gewalt und deren Kritik; die Rolle der Religionen in sozialen und politischen Konflikten; Fundamentalismen).

Modulgruppe C umfasst die Beziehungen zwischen Herrschaft, Gesellschaft und Religion im Hinblick auf Fragen der Legitimation, Freiheit und Gerechtigkeit.

[15 ECTS-Punkte]

 

Qualifikationsziele: Die Studierenden sollen zunächst die grundlegenden Probleme herrschaftlich hergestellter gesellschaftlicher Ordnung verstehen und die unterschiedlichen Lösungsideen und deren Entwicklungsgeschichte und Kontinuität in ihren Grundzügen erkennen und gegeneinander abwägen können. Sie sollen auf dieser Grundlage eigenständige Vorstellungen von den zentralen Themen der normativen politischen Theorie entwickeln können, die Kontroversen und Entwicklungen kennen und gegenwärtige Entwicklungen und Streitfragen im Lichte dieser Konzepte und Konzeptionen deuten und auch kritisieren können.

 

Inhalte: Die einführende Vorlesung behandelt die zentralen Fragen der politischen Theorie: Wie kann politische Herrschaft legitimiert werden? Worauf soll sie sich erstrecken, worüber soll warum politisch entschieden werden? Wie kann und soll in der politischen Arena entschieden werden? Welches sollen die Maßstäbe guter Politik sein? Wie kann die Herrschaft im Zaum gehalten werden?

Seminare/Übungen vertiefen spezifische Themen der Vorlesung. Es werden regelmäßig Veranstaltungen angeboten, in denen die Betrachtung der Beziehung zwischen Herrschaft und Religion im Zentrum steht; jedoch ist die Wahl der Veranstaltung den Studierenden überlassen.

Die Vorlesung zur normativen politischen Theorie behandelt im Turnus die beiden Themenkomplexe "Herrschaft und Freiheit" und "Theorien gerechter Ordnung". Einzelthemen sind insbesondere: Ordnungskonzeptionen; Politische Ideologien; Ideen der Legitimation von Herrschaft; Konzeptionen sozialer Gerechtigkeit; Freiheit und Gleichheit; Gemeinwohl und Interesse; Menschenrechte.

 

Modul D stellt den Praxisbezug her: Sie beteiligen sich an einer wissenschaftlichen, kulturellen oder religiösen Veranstaltung, an einem Praxisprojekt, z. B. "Jüdisch-Fränkische Heimatkunde", oder absolvieren ein Praktikum.

[10 ECTS-Punkte]

 

Qualifikationsziele: In diesem Modul sollen, je nach Schwerpunktsetzung der Studierenden, die erworbenen wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse erprobt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, die eigenen Fähigkeiten entweder pädagogisch-didaktisch auf ein Lehr-Lernkonzept anzuwenden, in ein Forschungsprojekt einzubringen oder ein Praxisseminar mit zu gestalten. Außerdem ist es möglich ein Praktikum anrechnen zu lassen.

 

Inhalte: Dieses Modul umfasst ein wissenschaftliches Projekt, das entweder die Konzeption einer wissenschaftlichen, kulturellen oder religiösen Veranstaltung oder die aktive Teilnahme an einer solchen beinhaltet. Alternativ kann ein Tutorium konzipiert und durchgeführt oder an einem bestehenden wissenschaftlichen Projekt mitgearbeitet werden. Schwerpunkt der Projekte bilden die interreligiösen Beziehungen zwischen Judentum, Christentum und Islam. Es ist bei der Themenwahl und der Ausformung des Projektes darauf zu achten, dass mindestens zwei religiöse Traditionen Berücksichtigung finden.

 

Modulgruppe E umfasst die sprachpraktische Ausbildung: Arabisch, Hebräisch oder Altgriechisch.

[20 ECTS-Punkte]

 

Qualifikationsziele: In der gewählten Sprache sollen grundlegende grammatikalische, morphologische und syntaktische Kenntnisse erworben werden, die (unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern) zum Verständnis von Fachtermini sowie der Rezeption einfacher bis mittelschwerer Texte befähigen sollen. Die jeweiligen Ziele können sich jedoch je nach gewählter Sprache z.T. stark unterscheiden.

Für die weiterführenden und Lektürekurse wird ein Ausbau der jeweiligen Fähigkeiten bis hin zur flüssigen Rezeption und aktiven Sprechfähigkeit (je nach Level des Kurses) angestrebt.

 

Inhalte: Die Sprachpraktische Ausbildung umfasst im Regelfall die Teilnahme an einem einführenden Sprachkurs über zwei Semester in einer der drei Quellensprachen (Arabisch, Hebräisch oder Alt-/ Bibelgriechisch). Andere als die genannten, aber für den interreligiösen Dialog relevante, Sprachen können auf Antrag vom Prüfungsausschuss zugelassen werden. Die genauen Inhalte können je nach gewählter Sprache variieren.

Studierende, die bereits über Sprachkenntnisse auf dem Niveau der schriftlichen Prüfung des Moduls E2 verfügen, können E1 und /oder E2 im Rahmen eines weiterführenden Sprachkurses (SA) oder eines Lektürekurses (S/Ü) absolvieren. Die Möglichkeit der Anrechnung gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen bleibt unberührt.

Masterarbeit [30 ECTS-Punkte]

Mündliche Masterabschlussprüfung [5 ECTS-Punkte]