Neue Prüfungsordnungen EES ab Wintersemester 2012/13

Die neuen Prüfungsordnungen für unseren Bachelor und Master EES sind fertig und auch schon von allen relevanten Gremien abgesegnet!

Achtung:

Alle Bachelor, die ihr Studium vor dem WS 2012/13 aufgenommen haben, dürfen aus prüfungsrechtlichen Gründen leider nicht in die neue Bachelorprüfungsordnung wechseln! 

Alle Master, die ihr Studium vor dem WS 2012/13 aufgenommen haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden EES per Email an frank.westerhoff@uni-bamberg.de in die neue Masterprüfungsordnung wechseln.

Wir haben den Master EES in einigen wesentlichen Punkten weiterentwickelt und ihn damit noch attraktiver und interessanter gestaltet. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen:

  • Die zweite verpflichtende Wirtschaftsfremdsprache entfällt, sie kann jedoch im Wahlbereich Spezialisierung gewählt werden. Es muss also nur noch eine Wirtschaftsfremdsprache belegt werden.
  • Der Wahlbereich Spezialisierung erweitert sich dementsprechend von 48 auf 60 ECTS. Hierbei sind 36 ECTS durch volkswirtschaftliche Fächer zu absolvieren. Die übrigen 24 ECTS können frei (!) aus dem Masterangebot VWL, BWL, Politikwissenschaft, Soziologie oder über eine zweite Wirtschaftsfremdsprache erbracht werden! Ihr seht, dass euch dies sehr spannende neue Spezialisierungs- und Kombinationsmöglichkeiten gestattet, etwa in Richtung Finanzmärkte, politische Ökonomie oder Arbeitsmärkte und Bildung.
  • Alternativ können diese „freien“ 24 ECTS in einem freiwilligen Auslandssemester per Learning Agreement (ähnlich wie im Bachelor) erbracht werden.
  • Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit wurde von drei auf fünf Monate verlängert.

Ihr seht also: Nur Verbesserungen und erweiterte Wahlmöglichkeiten! Und wer möchte, kann durch entsprechende Kurswahl ebenso das „alte“ Programm replizieren.

 

Für Fragen stehe ich euch natürlich wie immer gerne zur Verfügung (im August und September allerdings nur perEmail, da ich in Elternzeit bin)!

Viele Grüße,

Felix