Bekanntmachung

Die Amtszeit der amtierenden Vizepräsidentin und Vizepräsidenten endet regulär mit Ablauf des 30. September 2023.

Gemäß § 15 Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist die Neuwahl eines Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Vizepräsidenten bzw. der amtierenden Vizepräsidentin durchzuführen.

Gemäß § 16 Abs. 2 der Grundordnung findet frühestens am siebten Tag vor der Wahl eine hochschulöffentliche Sitzung des Universitätsrats statt, in der den vom Präsidenten vorgeschlagenen Personen Gelegenheit zur Vorstellung gegeben wird.

Die hochschulöffentliche Sitzung des Universitätsrats zur Information über Person und Werdegang der Kandidatin und Kandidaten findet statt am:

Freitag, 26. Mai 2023, 10:00 Uhr, An der Universität 7/ 01.05,

die interne Sitzung des Universitätsrates zur Wahl der Vizepräsidentin und Vizepräsidenten am

Freitag, 26. Mai 2023, 14:00 Uhr, An der Universität 11/ 00.16.

Die Amtszeit der neu zu wählenden Vizepräsidentin bzw. der neu zu wählenden Vizepräsidenten beginnt am 01. Oktober 2023 und beträgt sechs Semester einschließlich eines bereits begonnenen Semesters, in dem die Bestellung wirksam wird.

Bamberg, den 04. Mai 2023

 

Prof. Dr. Kai Fischbach

Präsident