200 Euro Einmalzahlung für Studierende

Mit der einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro entlastet die Bundesregierung Studierende und Fachschüler:innen.

Bund und Länder haben gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, über welche die Auszahlung beantragt werden kann.

Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro soll ab Mitte März 2023 für alle Antragsberechtigten möglich sein.

 

Antragsberechtigt sind, nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) alle Studierenden, die zum Stichtag des 01. Dezember 2022 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg immatrikuliert waren. Dazu zählen insbesondere auch:

 

  • Studierende in einem Teilzeitstudium
  • Studierende, die in einem Promotionsstudiengang immatrikuliert sind
  • Studierende in einem Urlaubssemester.

Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung(41.2 KB), welche Schritte Sie bereits vorab erledigen können (Einrichtung des BundID Kontos), Hintergrundinformationen und Shortlinks (28.7 KB)sowie FAQ.

 

 

Ihre persönlichen Zugangsdaten (Zugangscode und PIN) können Sie in den Onlinediensten der Studierendenkanzlei ab 15.03.2023 abrufen.

Die Informationen zur Datenverabeitung für die Vorbereitung und Prüfung der Anspruchsberechtigung nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz können Sie hier (709.5 KB)einsehen.