Frequently Asked Questions
Bei Krankheit oder Verletzung muss vom Arzt ein Attest ausgestellt werden, auf welchem explizit steht, dass aus nachvollziehbaren Gründen die Prüfungsteilnahme nicht möglich ist. Das Attest muss an die jeweiligen Prüfer und an unsere Sekretärin Frau Raffel eingescannt per Mail, postalisch oder persönlich übergeben werden.
Die Chipkarten können ab September 2022 bei Gabi Kowalewicz in FG2/01.06 zurückgegeben werden.