Für Anrechnungen von Studienleistungen kann es verschiedene Anlässe mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensweisen geben. Über die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss anhand der vorbereitenden Sichtung durch die Fachstudienberatung. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen.

Nehmen Sie deswegen in allen Fällen zuerst Kontakt mit der Fachstudienberatung auf. Schicken Sie nach Möglichkeit auch einen Nachweis der betreffenden Leistungen sowie einen Überblick Ihrer bisher im Masterstudiengang Geschichte erbrachten Leistungen und offenen Prüfungsanmeldungen mit jeweiliger Modulzuordnung (z.B. FlexNow-Datenblatt) mit.

Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.

Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage des Konzepts des wesentlichen Unterschieds. Dabei werden die anzuerkennenden Module nach verschiedenen Indikatoren geprüft:

  • Checkliste Auslandsaufenthalt
  • Niveau
  • Umfang bzw. Workload
  • Qualität
  • Profil
  • Lernergebnisse

Um diese Indikatoren prüfen zu können, müssen folgende Unterlagen auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden:

  • Ausführliche Modulbeschreibungen der auswärtigen bzw. ausländischen Hochschule
  • Transcript of Records (inkl. Grading System)

Haben Sie an einer anderen deutschen Hochschule Leistungen erbracht, die in Bamberg anerkannt werden sollen, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, spätestens jedoch ein Semester nach der Aufnahme des Studiums in Bamberg beantragen. Verzögerungen bei der Antragstellung können dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universität Bamberg zu erbringen sind.

Füllen Sie zunächst einen Anrechnungsantrag aus, der vom Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellt wird. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular.

Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Leistungsnachweise (Zeugnis, Notenbestätigung, Transcript oder ähnliches) legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen bestätigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder Fächer anerkannt werden können. Wenn Sie die Einzelbestätigung bzw. alle Einzelbestätigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Anträge beim Prüfungsausschuss, z. Hd. Herrn Alexander Petzina, ein. Zusätzlich zu den Anerkennungsformularen geben Sie bitte auch einen formlosen Antrag ab, in dem Sie auflisten, in welche Modulgruppen Sie die anzuerkennenden Module einbringen wollen. Falls Sie die Unterlagen postalisch zusenden, legen Sie bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.

Sobald Sie die Bestätigung des Prüfungsausschusses erhalten haben, können Sie Ihre Unterlagen beim Prüfungsamt einreichen und die erbrachten Leistungen in FlexNow! eintragen lassen.

Sobald Sie von Ihrer ausländischen Hochschule eine offizielle Bestätigung (Zeugnis, Notenbestätigung, Transcript oder ähnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erhalten haben, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, spätestens jedoch ein Semester nach Wiederaufnahme des Studiums an der Uni Bamberg beantragen. Verzögerungen bei der Antragstellung können dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universität Bamberg zu erbringen sind.

Füllen Sie zunächst den Anrechnungsantrag aus, den Ihnen der Prüfungsausschuss zur Verfügung stellt. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular. Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Auslandsnachweise legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem jeweiligen Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen bestätigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder Fächer anerkannt werden können. Wenn Sie die Einzelbestätigung bzw. alle Einzelbestätigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Anträge beim Prüfungsausschuss, z. Hd. Frau Anja Brigola, Feldkirchenstr. 21, Raum: 00.88, mit folgenden Unterlagen ein:

  • Formular(e) Anrechnungsantrag
  • Einzelanerkennungen der FachvertreterInnen (in der Regel durch Eintrag im jeweiligen Anrechnungsantrag)
  • Auslandsnachweise (Transcript of Recors) in Kopie (bei Vorlage der Originaldokumente)

Frau Brigola übernimmt die Umrechnung (85.3 KB)(85.3 KB) der anzuerkennenden Noten. Die Berechnung der Note wird von den FachvertreterInnen nicht übernommen.

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind die Auslandsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

Nehmen Sie vorab Kontakt mit der Fachstudienberatung auf und klären Sie, ob eine Anerkennung wie von Ihnen beabsichtigt vorgesehen ist.

Für die Anerkennung selbst wenden Sie sich an die Fachstudienberatung und schicken den jeweiligen Leistungsnachweis, ein aktuelles FlexNow-Datenblatt sowie eine Aufstellung offener Prüfungsanmeldungen mit Modulangabe und Bearbeitungsstand mit.


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