Nachweis des Pflichtpraktikums im BA-Studium
Als Nachweis für das absolvierte Pflichtpraktikum im BA-Studiengang wird eine Kopie des Praktikumszeugnisses, versehen mit Ihrer Matrikelnummer, benötigt: Bitte legen Sie dieses im Sekretariat des Prüfungsausschussvorsitzenden (Zi. F21/03.18) bei Frau Genslein vor. Es ist KEIN Sprechstundentermin notwendig!
Aus dem Zeugnis muss die Dauer (= Datum, bei BA mind. 12 Wochen) und der Umfang (= Vollzeitstelle, Workload lt. BA-Modulhandbuch 450 Stunden)
Die Verbuchung in FlexNow erfolgt geblockt ca. alle drei Monate.
Darüber hinaus gelten weiterhin die Regelungen hinsichtlich der Praktika(96.5 KB, 1 Seite - siehe auch FAQs).