Verlust, Defekt und Ersatz der ServiceCard

Missbrauch

Aufgrund der von der Firma InterCard bei der Mifare-DESfire Karte verwandten Sicherheitstechnik (AES-Verschlüsselungsalgorithmus) kann diese anders als das Vorgängermodell Mifare nicht dupliziert werden. Um Fälschung und Missbrauch durch Dritte zu vermeiden, wird als fälschungssicheres Authentisierungsmerkmal das Passbild des Inhabers auf der Karte aufgedruckt.
Die Mitarbeiterkarte ist ausschließlich für die persönliche Benutzung vorgesehen und nicht übertragbar. Vor einer Weitergabe der Karte an Dritte wird insbesondere im Hinblick auf die eingeräumten Funktionalitäten des Bibliotheksausweises wie der persönlichen elektronischen Geldbörse dringend abgeraten. Soweit dieser Empfehlung, wie der umgehenden Sperre der Karte bei Verlust oder Diebstahl nach Anzeige entsprochen wird, ist das Missbrauchsrisiko relativ gering.

Der Verlust der Chipkarte, sei es aus Unachtsamkeit oder in Folge Diebstahls, ist unverzüglich zu melden. Die Information kann mittels E-Mail an servicecard(at)uni-bamberg.de veranlasst werden. Bitte verwenden Sie dazu die E-Mail-Adresse der Universität Bamberg. Somit können wir sicher stellen, dass es sich tatsächlich um Ihre Person handelt.

Ab dem Zeitpunkt der Kartensperre (in der Regel ein Werktag nach Eingang der Meldung) kann die Chipkarte an keinem der Endgeräte der Universität mehr benutzt werden, dies gilt auch für die elektronische Geldbörse. Durch die Sperrung der Karte wird zudem auch das Konto in der Bibliothek deaktiviert. Die zentrale Sperrung der Karte ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern.

Chipkarten können wieder entsperrt werden, solange für Sie keine Ersatzchipkarte erstellt wurde. Die Entsperrung kann nur durch die Karteninhabenden selbst erfolgen. Sie können den Antrag per E-Mail von Ihrem Uni-Mail-Account stellen, da Sie sich durch das persönliche Login als Berechtigte ausweisen. Wir werden die Karte dann umgehend wieder entsperren.

Andere Kartentypen wie z.B. die Kostenstellenkarte können ohne weitere Probleme wieder entsperrt werden.

Das Ausbezahlen von Restguthaben einer verloren gegangen Chipkarte ist leider nicht möglich.

Das Restguthaben einer defekten oder gesperrten Karte wird vom Studentenwerk, nach einer Latenzzeit von 14 Tagen, nach Übergabe der Karte ausbezahlt. Das Guthaben kann gegen eine Gebühr von 0,50 Euro per Banküberweisung ausgezahlt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass zwischenzeitlich mit dieser Karte keine weiteren Buchungen erfolgt sind. Um Ihnen den Aufwand zu ersparen, erfolgt die Übergabe der alten Karte an das Studentenwerk normalerweise ebenfalls durch das Dez. Z/IS.

Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Ihnen eventuell die Problemlösung auf unserer Webseite helfen kann. Wenn andere Fehlermeldungen auftauchen oder die Karte gar nicht mehr funktioniert, kommen Sie bitte kurz bei uns vorbei. (Dez. Z/IS, Kapuzinerstraße 32, 1. OG) Wir werden die Karte dann auf Fehler überprüfen und gegebenenfalls eine Neue ausstellen. Die Neuausstellung infolge grob fahrlässigen Verhaltens erfolgt bei Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro. Bei Kartendefekten aufgrund technischer Fehlfunktion erfolgt ein kostenloser Ersatz. Dies wird vom Dez. Z/IS vorab geprüft. Ein neues Passfoto ist für die Erstellung der Ersatzkarte nicht erforderlich, kann auf Wunsch aber verwendet werden.

Die Neuausstellung bei Verlust der ServiceCard erfolgt durch das Dez. Z/IS ServiceCard-Team.

Bitte wenden Sie sich dazu einfach an servicecard(at)uni-bamberg.de .

Ein neues Passfoto ist für die Erstellung der Ersatzkarte nicht erforderlich, kann auf Wunsch aber verwendet werden.