Richtlinien zu Wartungs- und Reparaturarbeiten

Um die IT und für die IT erforderliche Infrastruktur wie Klimatisierung und (Not-)Stromversorgung vor Störungen zu bewahren und die gewünschte Funktionalität sicherzustellen, müssen regelmäßig Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Für die Wartung von der für die IT erforderlichen Infrastruktur ist die Haus- und Betriebstechnik (Referat I/2) zuständig.

Die Wartungsarbeiten sind von vertrauenswürdigen Personen oder Firmen auszuführen, falls sie nicht von eigenem Personal durchgeführt werden können. Die Hinweise des Herstellers müssen dabei unbedingt beachtet werden. Bei regelmäßigen Wartungsarbeiten durch Externe kann der Abschluss eines Wartungsvertrages vorteilhaft sein.

Für jedes IT-System wird in der Betriebsakte dokumentiert, wann es gewartet wurde und welche Fehler dabei behoben wurden. Die jeweils zuständigen Systemverantwortlichen sind für die Wartung oder Reparatur von Geräten verantwortlich.

Regelmäßige Reinigung von IT-Geräten

IT-Geräte werden bei Bedarf oder gemäß Hersteller-Vorgaben gereinigt.

Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hause

Von Dritten wahrgenommene Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hause werden beaufsichtigt, um die ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen, siehe auch „Richtlinien für den Einsatz von Fremdpersonal".

Für Wartungs- und Reparaturarbeiten gelten folgende Randbedingungen:

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten sind gegenüber den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig anzukündigen.
  • Wartungspersonal muss sich auf Verlangen ausweisen.
  • Der Zugriff auf Daten durch das Wartungspersonal ist soweit wie möglich zu vermeiden. Falls erforderlich, sind Speichermedien vorher auszubauen oder zu löschen (nach einer kompletten Datensicherung), insbesondere wenn die Arbeiten extern durchgeführt werden müssen. Falls das Löschen nicht möglich ist (z. B. aufgrund eines Defektes), sind die Arbeiten auch extern zu beobachten bzw. es sind besondere vertragliche Vereinbarungen zu treffen und vertrauenswürdige Firmen auszuwählen.
  • Die dem Wartungspersonal eingeräumten Zutritts-, Zugangs- und Zugriffsrechte sind auf das notwendige Minimum zu beschränken und nach den Arbeiten zu widerrufen bzw. zu löschen.
  • Nach der Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten sind, je nach "Eindringtiefe" des Wartungspersonals, Passwortänderungen erforderlich.
  • Die durchgeführten Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren (Umfang, Ergebnisse, Zeitpunkt, Firmenname sowie eventuell Name des Wartungspersonals).
  • Im Anschluss an die Wartungs- oder Reparaturarbeiten ist die ordnungsgemäße Funktion der gewarteten Anlage zu überprüfen. Insbesondere die Rücknahme der für Testzwecke vorgenommenen Eingriffe ist zu kontrollieren.

Externe Wartungs- und Reparaturarbeiten

Werden IT-Systeme zur Wartung oder Reparatur außer Haus gegeben, sind alle sensitiven Daten, die sich auf Datenträgern befinden, vorher physikalisch zu löschen. Ist dies nicht möglich, weil aufgrund eines Defekts nicht mehr auf die Datenträger zugegriffen werden kann, sind die mit der Reparatur beauftragten Unternehmen auf die Einhaltung der erforderlichen Informationssicherheitsmaßnahmen zu verpflichten. Es sind vertragliche Regelungen über die Geheimhaltung von Daten zu treffen. Insbesondere ist festzulegen, dass Daten, die im Rahmen der Wartung extern gespeichert wurden, nach Abschluss der Arbeiten sorgfältig gelöscht werden. Ebenso sind die Pflichten und Kompetenzen des externen Wartungspersonals sorgfältig festzulegen.

Bei der Durchführung externer Wartungsarbeiten muss protokolliert werden, welche IT-Systeme oder Komponenten wann an wen zur Reparatur gegeben wurden, wer dies veranlasst hat, was der Wartungs- bzw. Reparaturauftrag umfasst, zu welchem Zeitpunkt die Reparatur abgeschlossen sein sollte und wann das Gerät wieder zurückgebracht wurde. Um dies nachhalten zu können, ist eine Kennzeichnung der IT-Systeme oder Komponenten erforderlich, aus der zum einen hervorgeht, welcher Organisation diese gehören, und zum anderen eine eindeutige Zuordnung innerhalb der Organisation möglich ist.

Beim Versand oder Transport der zu reparierenden Komponenten sollte darauf geachtet werden, dass Beschädigungen und Diebstahl vorgebeugt wird. Befinden sich auf den IT-Systemen noch sensitive Informationen, müssen sie entsprechend geschützt transportiert werden, also z. B. in verschlossenen Behältnissen oder durch Kuriere. Weiterhin müssen Nachweise über den Versand (Reparaturauftrag, Begleitzettel, Versandscheine) und den Eingang beim Empfänger (Empfangsbestätigung) geführt und archiviert werden.

Bei IT-Systemen, die durch Passwörter geschützt sind, müssen je nach Umfang der Reparaturarbeiten und der Art der Passwortabsicherung, alle oder einige Passwörter entweder bekanntgegeben oder auf festgelegte Einstellungen wie "REPARATUR" gesetzt werden, damit die Wartungstechniker auf die Geräte zugreifen können.

Nach der Rückgabe der IT-Systeme oder Komponenten sind diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Alle Passwörter sind zu ändern. PC-Datenträger sind nach der Rückgabe mittels eines aktuellen Viren-Suchprogramms auf Computer-Viren zu überprüfen. Alle Dateien oder Programme, die sich auf dem reparierten Gerät befinden, sind auf Integrität zu überprüfen.

Fernwartung

Regelungen für die Fernwartung sind im Dokument „Regelungen für den Einsatz von Fremdpersonal“ getroffen.

Sie haben noch Fragen?

IT-Support
Telefon: +49 951 863-1333
E-Mail: it-support(at)uni-bamberg.de