Mündliche Prüfungsformate

"Mündliche Prüfungen mit Videokonferenzsystem sind vergleichbar mit einer mündlichen Prüfung vor Ort. Auch als Fernprüfung angelegt, handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Prüfungsgespräch zu bestimmten Themen mit konkret zu beantwortenden Fragen. Statt sich in einem Raum gegenüber zu sitzen, führen in der Regel zwei Prüfungsverantwortliche die mündliche Prüfung mit einem oder mehreren Studierenden in einem Videokonferenz-Tool (wie z.B. Zoom) durch. Die Studierenden authentifizieren sich zu Beginn und werden dann mittels eingeschalteter Webcam auf ihrem Endgerät 'beaufsichtigt'."

Mündliche Prüfungen mit Videokonferenzsystem können beispielsweise in Form eines Kolloquiums, einer Disputation, einer Einzel- oder Gruppenprüfung oder aber auch als Podiumsdiskussion durchgeführt werden. Für alle vier Formate gelten die folgenden gleichen Richtlinien:

Kolloquium/Disputation, Einzel- oder Gruppenprüfung, Podiumsdiskussion

VorbereitungIdentitätsprüfungAufsichtWerkzeugeNachbereitung
Information, Prüfung der TechnikVideokonferenz: Personalausweis, Studierendenausweis, pers. BekanntschaftVideokonferenzZooms, MS Teams, weiterekeine Besonderheiten

Didaktik

"Aufgrund der Ähnlichkeit zur traditionellen mündlichen Prüfung ist für die Prüfungsbeteiligten meist nur eine geringe Einarbeitung notwendig. Die zu prüfenden Inhalte können vergleichbar gewählt werden. Rechnungen oder Zeichnungen können die Studierenden auf Papier lösen und das Lösungsblatt anschließend in die Kamera halten. Um den Studierenden einen angenehmen Prüfungseinstieg zu ermöglichen, bietet es sich an, mit einer kurzen Präsentation der Studierenden zu starten."

Technik

"In den meisten Fällen werden mündliche Online-Prüfungen über ein Videokonferenzsystem abgehalten. Die etablierten Systeme bieten dafür alle notwendigen Voraussetzungen wie Warteraum (vor Beginn der Prüfung), Auswahl der Video- und Audioquelle oder Teilen des Bildschirms für Präsentationen. Bei Bedarf können auch andere Online-Inhalte im Internet aufgesucht und - soweit notwendig - mit Ton wiedergegeben werden. Dieses mündlichen Fernprüfungen erfordern auf Seite der Prüfenden als auch auf Seite der Studierenden eine stabile, ausreichend dimensionierte Internetverbindung."

Prüfungsrecht und Datenschutz

"Die Teilnahme an elektronischen Fernprüfungen muss für die Studierenden freiwillig sein. Daher muss zu einer Fernprüfung grundsätzlich immer eine alternative Präsenzprüfung angeboten werden, damit die Studierenden ein Wahlrecht zwischen elektronischer Fernprüfung und Präsenzprüfung haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Teilnahme an der Fernprüfung auch wirklich freiwillig erfolgt. Bei mündlichen Online-Prüfungenwerden notwendigerweise personenbezogene Daten verarbeitet. In Bayern besteht dafür eine Rechtsgrundlage mit § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungenan den Hochschulen in Bayern (BayFEV). Demnach dürfen nur Daten verarbeitet werden, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung zwingend erforderlich sind. Die Studierenden sind darüber zu informieren, zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden und wann diese wieder gelöscht werden. Außerdem ist bei der Verwendung technischer Systeme sicherzustellen, dass insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO eingehalten werden."

(Quelle: Whitepaper zu Fernprüfungen an bayerischen Universitäten)

Poster-Präsentation/Referat synchron

"Eine Präsentation ist eine systematische, strukturierte und mit geeigneten Medien (wie Beamer, Folien,Poster, Videos) visuell unterstützte mündliche Darbietung. Dabei kann das Thema vom Lehrenden gestellt oder vom Studierenden frei (innerhalb der Themenbreite des Moduls) gewählt werden. In der Regel werden nach der Präsentation ein Handout oder allgemein schriftliche Unterlagen über die Präsentation eingereicht. Mündliche Präsentationen können als Ergänzung oder auch Alternative einer mündlichen Online-Prüfung (siehe letzter Abschnitt) betrachtet werden. In vielen mündlichen Online-Prüfungen wird als Teil der Prüfung eine Präsentation von Studierenden abgehalten. Die Präsentation ist dann Teil der mündlichen Online-Prüfung und fließt in die Note der mündlichen Prüfung ein. Darüber hinaus können jedochauch reine Präsentationen, beispielsweise als Modulteilprüfung oder Prüfungselement in einer Lehrveranstaltung erbracht werden."

VorbereitungIdentitätsprüfungAufsichtWerkzeugeNachbereitung
Information, Prüfung der TechnikVideokonferenz: Personalausweis, Studierendenausweis, pers. BekanntschaftVideokonferenzZooms, MS Teams, weiterekeine Besonderheiten

Didaktik

"Ziel der Präsentation ist es, spezifische Themen oder Ergebnisse zu veranschaulichen und zusammenzufassen sowie komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern zu reduzieren. In den meisten Prüfungspräsentationen werden die Inhalte ebenfalls elektronisch gezeigt, z.B. in Form einer digitalen Präsentation. Es ist auch möglich, praktische Aktivitäten wie künstlerische Handlungen oder sportpraktische Übungen einzubringen."

Technik

"Die technischen Anforderungen für eine mündliche Online-Präsentation entsprechen im Wesentlichen den bereits genannten Anforderungen für eine mündliche Online-Prüfung. In den meisten Fällen werden Präsentationen über ein Videokonferenzsystem abgehalten. Die etablierten Systeme bieten dafür alle notwendigen Voraussetzungen wie Warteraum (vor Beginn derPrüfung), Auswahl der Video- und Audioquelle oder Teilen des Bildschirms für Präsentationen. Meist erfordern diese Videokonferenzsysteme für die störungsfreie Übertragung von Bild und Audio eine stabile Internetverbindung. Es kann hilfreich sein, die Präsentationen im Vorfeld als PDF an alle Beteiligten zu verschicken. Dadurch fallen Störungen durch instabile Internetverbindung oder durch Probleme beim Bildschirmteilen nicht so sehr ins Gewicht."

Prüfungsrecht und Datenschutz

"Bei mündlichen Präsentationen mit einem Videokonferenzsystem handelt es sich rechtlich um mündliche bzw. praktische Fernprüfungen im Sinne von § 2 Abs.3 der Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV). Die Teilnahme an elektronischen Fernprüfungen muss für die Studierenden freiwillig sein. Daher muss zu einer Fernprüfung grundsätzlich immer eine alternative Präsenzprüfung angeboten werden, damit die Studierenden ein Wahlrecht zwischen elektronischer Fernprüfung und Präsenzprüfung haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Teilnahme an der Fernprüfung auch wirklich freiwillig erfolgt. Eine Aufzeichnung der Präsentation ist dabei rechtlich nicht zulässig. Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung zwingend erforderlich sind. Die Studierendensind darüber zu informieren, zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden und wann diese wieder gelöscht werden. Außerdem ist bei der Verwendung technischer Systeme sicherzustellen, dass insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO eingehalten werden. Wird die Präsentation in einer Gruppe gehalten, muss der Beitrag jedes einzelnendeutlich erkennbar und bewertbar sein."

(Quelle: Whitepaper zu Fernprüfungen an bayerischen Universitäten)

Referat asynchron

Eine Alternative zu synchronen Referaten bilden asynchrone Referate, welche Präsentationen ermöglichen, ohne, dass gleichzeitig eine Videositzung stattfinden muss. "Man kann aus der beaufsichtigten Variante auch eine unbeaufsichtigte machen, indem man die Studierenden die Präsentation aufzeichnen und als Video einreichen lässt. Der größte Unterschied zur klassischen Seminar-Präsentation besteht darin, dass Studierende den Vortrag beliebig oft wiederholen können, bevor sie diesen abgeben. Eine weitere Variante könnte sein, die Studierenden nicht eine Präsentation abgeben zu lassen, sondern sie ein Erklärvideo zu einem bestimmten Thema produzieren zulassen."

(Quelle: Whitepaper zu Fernprüfungen an bayerischen Universitäten)

VorbereitungIdentitätsprüfungAufsichtWerkzeugeNachbereitung
Information, Prüfung der Technikkeine BesonderheitenentfälltVC, Zoom, MS Teams, weiterekeine Besonderheiten