Anrechnung außerschulischer Kenntnisse

Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten - Beauflagung im Rahmen von Programmakkreditierungen

Gemäß den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sind die deutschen Hochschulen seit 2008 dazu verpflichtet, Verfahren und Kriterien für die Anrechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten in den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entwickeln.

Nach einer Aufschubfrist bis Ende 2014 wurde dieser Umstand bislang nicht im Rahmen der Programmakkreditierung berücksichtigt. Dies ändert sich nun auf Beschluss des Akkreditierungsrates zum 01.01.2015 wie folgt:

"Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass nach Auslaufen dieser Frist nun ab dem
01.01.2015 das Fehlen von Regelungen zur Anrechnung von außerhalb der Hochschule
erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten von den Akkreditierungsagenturen zu beauflagen
ist. Ebenfalls zu beauflagen ist, wenn zwar Regelungen vorhanden sind, diese aber ausschließen,
dass die Hälfte der vorgesehenen Leistungspunkte via Anrechnung erreicht werden
kann."

- Akkreditierungsrat; Schreiben an die Akkreditierungsagenturen (19.12.2014)