Ergänzend zu den allgemeinen FAQs der HRK finden Sie im Folgenden Antworten auf bambergspezifische Fragestellungen:

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der HRK wird an der Universität Bamberg der Begriff Anerkennung im Zusammenhang mit hochschulisch erworbenen  Kompetenzen und der Begriff Anrechnung im Zusammenhang mit außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen verwendet.

In den Prüfungsordnungen der Universität Bamberg ist geregelt, dass für Anerkennungen/Anrechnungen im Umfang von jeweils 30 ECTS-Punkten erfolgt eine Einstufung in ein höheres Fachsemester.

In Bachelorstudiengängen, die das Studium von mehr als einem Fach beinhalten (Mehr-Fach-Studiengang) erfolgt die Einstufung unter Zugrundelegung und mit Geltung für die gesamte Fächerkombination.

Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Prüfungsausschüsse.

In den Prüfungsordnungen der Universität Bamberg ist festgelegt, dass die Noten benoteter Module, die anerkannt bzw. angerechnet werden, in das für den Studiengang geltende Notensystem umzurechnen sind, sofern es sich um vergleichbare Notensysteme handelt.

Bei der Notenumrechnung findet im Grundsatz die Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 entsprechende Anwendung. Im Rahmen der Notenumrechnung wird die einzubeziehende Note auf eine Stelle nach dem Komma ermittelt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Die errechnete Note wird in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen, sofern die Einbeziehung für das Modul, auf das angerechnet ist, vorgesehen ist. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen geht die Bewertung nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein.

Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Prüfungsausschüsse.

Die Prozessbeschreibungen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Austauschprogrammen im Ausland erbracht wurden, sind im Prozessportal veröffentlicht.