Die Vorgaben für die Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren der Universität Bamberg finden Sie hier.

Learning Agreement

Sollen Kompetenzen im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes an einer anderen Hochschule erworben werden, empfiehlt es sich, vorab zu klären, ob und welche dieser Kompetenzen an der Universität Bamberg anerkannt werden können.

Ein entsprechendes Learning Agreement wird anschließend noch vor Antritt des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen. In diesem ist festgehalten, auf welche nach der Bamberger Prüfungsordnung zu erbringenden Module die Kompetenzen, die im Ausland erworben werden sollen, anerkannt werden können.

Anerkennungen im Rahmen eines Learning Agreements stellen rein rechtlich reguläre Anerkennungen dar, mit dem Unterschied, dass nicht nach, sondern bereits vor Erwerb der Kompetenz geklärt wird, ob diese anerkannt werden kann. Wird nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ein enstprechender Antrag gestellt und der Nachweis erbracht, dass die Kompetenz erworben wurde, erfolgt die Anerkennung in dem im Learning Agreement vereinbarten Umfang.

Da es sich bei Learning Agreements umreguläre Anerkennungen handelt, gelten die Regelungen zur Anerkennung, bspw. die in der Lissabon-Konvention verankerten Prinzipien, auch in diesem Zusammenhang.