Akkreditierung aufgehobener Studiengänge

Wissenswertes

Auch Studiengänge, die aufgehoben werden, nehmen bis zu diesem Zeitpunkt an den regulären Akkreditierungsverfahren teil. Zum Zeitpunkt der Aufhebung ist der Studiengang also in jedem Fall regulär akkreditiert.

Aber auch für den Zeitraum nach der Aufhebung wird sichergestellt, dass die Akkreditierung erhalten bleibt, solange noch Studierende in diesen Studiengang immatrikuliert sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Studiengang nachweisen kann, dass die erforderlichen personellen und sächlichen Mittel hierzu nachhaltig vorgehalten werden können.

Die Entscheidung über die Verlängerung der Akkreditierungsdauer trifft die Universitätsleitung.

Hinweise

Handlungsbedarf besteht erst, wenn die Akkreditierung des Studiengangs ausläuft. Da die Studiengänge in der Regel aber über den Zeitpunkt der Aufhebung hinaus akkreditiert sind, ist im Rahmen der Aufhebung meist noch nichts zu veranlassen. Um die fortlaufende Akkreditierung eines bereits aufgehobenen Studiengangs im Weiteren sicherzustellen, wird das QM-Team rechtzeitig Kontakt zu den Studiengänge aufnehmen.

Prozessbeschreibung

Die zum Bereich Aufhebung von Studiengängen von der Universität Bamberg verabschiedeten Prozesse sind im Prozessportal veröffentlicht und können über die "Prozesslandkarte" aufgerufen werden (Bereich K02 Studium und Lehre).