Unterstützung für ukrainische Kinder an Schulen

Informationen für Studierende

Nach wie vor gilt es, den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen, ein gutes Ankommen an Schulen zu ermöglichen.

Daher suchen Schulen Unterstützung, um diese Aufgabe zu bewältigen. Durch Ihre Beteiligung beim Motivieren, Differenzieren, Organisieren, Feedback geben und bei der emotionalen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern können Sie nicht nur willkommene Hilfe leisten, sondern auch wichtige Lernerfahrungen machen!

Unterstützen Sie Schulen bei der Überbrückung dieser herausfordernden Zeiten und erhalten Sie neben neuen schulpraktischen Erfahrungen, ggf. mögliche (Teil-)Anerkennungen für lehramtsbezogene Praktika oder ein Beschäftigungsverhältnis an einer Schule.

Bewerbungsverfahren

In der unten verlinkten Liste(93.0 KB, 1 Seite) erhalten Sie die Kontaktinformationen, sowie die Bedarfsbeschreibungen der einzelnen Schulen, die Unterstützungsbedarf gemeldet haben. Kontaktieren Sie die Schule, die Sie entsprechend unterstützen möchten. Im weiteren Verlauf klären Sie mit Ihrer Schule den individuellen Unterstützungszeitraum und alles Weitere ab. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mögliche Anrechnungsvarianten für Praktika:

  • Orientierungspraktikum (alle Lehrämter): Tätigkeiten im Rahmen der Unterstützung ukrainischer Kinder an Schulen können bis zu zwei Wochen auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (lehramtsspezifisch; nur mit vorheriger Absprache mit dem Praktikumsamt): Tätigkeiten im Rahmen der Unterstützung ukrainischer Kinder an Schulen können bis zu 75 Stunden (entspricht i. d. R. 3 Wochen) auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum angerechnet werden, falls sich die Tätigkeit an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule auf das studierte Lehramt bezieht. Voraussetzung für eine Anerkennung auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ist ein überwiegend unterrichtsnaher Einsatz in Bildungsangeboten (z. B. Unterstützung und Begleitung von Lehrkräften, eigenständige Lehrtätigkeit). Eine Anerkennung von reinen/überwiegenden Betreuungstätigkeiten ist nicht möglich. Die festgelegte Zahl an Unterrichtsversuchen und die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs bleiben unberührt. Ferner müssen die Aufgaben im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums (entsprechend dem Praktikumsleitfaden) bearbeitet werden.

Für die jeweiligen Teilanerkennungen verwenden Sie bitte ausschließlich die eingestellten Bescheinigungsformulare. Eine mögliche  Anrechnungen ist vom zuständigen Praktikumsamt zu prüfen!

Mögliches Beschäftigungsverhältnis an einer Schule:

In Einzelfällen kann aus Ihrem Unterstützungsangebot auch ein Beschäftigungsverhältnis hervorgehen. Dieses wird ausschließlich über die Einzelschulen organisiert und ist durch das zuständige Schulamt zu genehmingen. In der Regel sollten Sie hierzu das EWS-Staatsexamen vorweisen können. Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Wunschschule.

Übersicht der Schulen der Initiative BambergerSchulBrücke - Unterstützung ukrainischer Kinder

Anbei befindet sich eine (fortlaufend ergänzte) Übersicht der Schulen, die an der Initiative BambergerSchulBrücke - Hilfe für ukrainische Kinder teilnehmen. Für eine Bewerbung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Schule oder Kontaktperson.

Übersicht Schulen(93.0 KB, 1 Seite)