Krankheit bei Prüfungen
Die Krankheit muss innerhalb von 3 Tagen schriftlich angezeigt werden:
- bei zentral organisierten Prüfungen dem Prüfungsamt
- bei Lehrveranstaltungsprüfungen (dezentral organisierten Prüfungen) dem Lehrstuhl
Das Attest muss grundsätzlich auf einer Untersuchung am Prüfungstag beruhen. Bitte verwenden Sie ausschließlich das "Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit/ärztliches Attest".