Biblische Einleitungswissenschaften - Dr. Ulrich Bauer

Akademischer Direktor
An der Universität 2, Raum 00.15
96045 Bamberg
Tel.: 0951-863-1723
E-Mail: ulrich.bauer(at)uni-bamberg.de

Sprechstunden ...

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Studienberatung ...

für die Studiengänge Lehramt Grundschule, Mittelschule und Realschule, jeweils mit Unterrichtsfach Katholische Religionslehre

Sie wünschen eine Studienberatung, wollen Studienleistungen anerkannt bekommen, haben grundsätzliche Fragen zu Ihrem Studium? - Dann sind Sie hier richtig

Lehrangebote im Sommersemester 2023 (Link zu UnivIS)

Hinweise für die Studierenden:
Die Lehrveranstaltungen im Sommersemester finden in Präsenz statt, selbstverständlich unter Beachtung der geltenden Regeln! Auf Wunsch der Studierenden können einzelne Angebote auch künftig "Online" (über Zoom) stattfinden.

Hier geht's zu den von mir im Sommersemester 2023 angebotenen Vorlesungen, Seminaren und Übungen!

Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen (FlexNow)?

Zu meinen Lehrveranstaltungen brauchen Sie sich nicht über Flexnow anzumelden - ein kleiner Beitrag zu weniger Bürokratie an der Universität!

Sie können sich aber bereits jetzt für die Kurse im Virtuellen Campus (VC) anmelden, die begleitend zu jeder Vorlesung und jedem Seminar angeboten werden.

Bei Fragen zum Lehrangebot schreiben Sie mir bitte eine E-Mail oder rufen Sie mich an!

Modularisierung? Ja - aber richtig!

Wie sehen eigentlich "richtige" Module aus? Was ist zulässig, was nicht? Wieviele Prüfungsleistungen muss ich erbringen? Wie kommt die Modulnote zustande? Kann ich mich auf die Angaben im Modulhandbuch verlassen?

Zum Glück ist das alles nicht beliebig und auch nicht ins Ermessen der jeweiligen Fächer gestellt. Es gibt verbindliche Vorgaben, die in den letzten Jahren immer weiter präzisiert worden sind, in der Regel zugunsten der Studierenden. Aktuell gelten deutschlandweit die so genannten "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK)" in der Fassung vom 4.2.2010. Damit jeder sich selbst schlau machen kann, gibt es die Datei hier zum Herunterladen(45.0 KB, 19 Seiten).Für Bayern gibt es die "Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Bayerische Studienakkreditierungsverordnung – BayStudAkkV)" vom 13. April 2018, die unter anderem in § 12 Absatz 5 verbindliche Vorgaben für die Größe der Module und die Anzahl der Prüfungsleistungen macht.