Frequently Asked Questions zum Masterstudiengang Politikwissenschaft

Wir haben versucht, einige der besonders wichtigen und oft gestellten Fragen zu unserem Masterstudiengang zu sammeln und zu beantworten. Rechtlich verbindlich sind allerdings ausschließlich die jeweils geltende Prüfungsordnung und das auf ihrer Basis erlassene Modulhandbuch.

Falls Sie weitere Fragen zum Masterstudiengang Politikwissenschaft haben, wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater, Dr. Frank Bandau.

Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

Wenn Sie Ihr Studium zum WS 2015 oder später aufnehmen, gilt für Sie die Prüfungs- und Studienordnung in der Fassung vom 2015.

Wann kann ich das Master-Studium beginnen?

Sie können Ihr Master-Studium Politikwissenschaft in Bamberg regulär sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufnehmen.

Wann kann ich mich bewerben?

Sie können sich fast jederzeit für den Masterstudiengang Politikwissenschaft bewerben. Die Bewerbung muss bis zum Ende der Einschreibefrist erfolgen, die in der Regel in der letzten oder vorletzten Woche vor Beginn der Vorlesungszeit liegt. Bitte beachten Sie die aktuellen Bewerbungsfristen.

Wo muss ich mich bewerben?

Wenn Sie einen deutschen ersten Studienabschluss (Bachelor) haben, bewerben Sie sich bei der Studierendenkanzlei. Eine Online-Bewerbung ist möglich.

Müssen ausländische Studienbewerber/innen Besonderheiten beachten?

Deutsche und ausländische Bewerber/innen mit einem ausländischen ersten Studienabschluss (Bachelor) bewerben sich beim International Office.

Muss ich mein BA-Studium abgeschlossen haben, bevor ich mich bewerben kann?

Nein, Sie können sich auch bewerben, bevor Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben. Sie werden dann vorläufig zugelassen und müssen spätestens am Ende des ersten Semesters im Master-Studiengang Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Beachten Sie aber, dass das Bachelor-Studium abgeschlossen sein muss, bevor Sie Ihr Master-Studium aufnehmen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zugelassen zu werden?

Die Zulassung zum Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Bamberg hängt einerseits von Ihrer Note, andererseits vom Umfang politikwissenschaftlicher Leistungen in Ihrem BA-Studium ab. Wenn Sie im Rahmen Ihres BA-Studiums politikwissenschaftliche Leistungen (einschließlich Methoden) im Umfang von mindestens 70 ECTS erworben haben (davon höchstens 20 ECTS Methoden) werden Sie zugelassen, sofern Sie eine Abschlussnote von mindestens 2,5 (gut) erreicht haben. Wenn Sie im Rahmen Ihres BA-Studiums politikwissenschaftliche Leistungen (einschließlich Methoden) im Umfang von mindestens 90 ECTS (davon höchstens 20 ECTS Methoden) erworben haben, reicht eine Gesamtnote von mindestens 3,0 (befriedigend). Die Einzelheiten bezüglich der Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

Welche Studien-Schwerpunkte kann ich im Master setzen?

Im Rahmen des Masterstudiengangs Politikwissenschaft in Bamberg können Sie einen von sieben Schwerpunkten wählen oder aber auf eine ausgewiesene Schwerpunktsetzung verzichten. Einen Schwerpunkt können Sie in jedem der in Bamberg angebotenen politikwissenschaftlichen Teilgebiete wählen, also in

  • Internationaler und europäischer Politik
  • Moderner Politischer Theorie
  • Politikfeldanalyse
  • Politischen Einstellungen und politischem Verhalten
  • Vergleichender Politikwissenschaft
  • Computational Social Sciences
  • Steuerung technischer Systeme

Die Masterstudiengänge mit ausgewiesenen Schwerpunkten zeichnen sich dadurch aus, dass die einzelnen politikwissenschaftlichen wie nicht-politikwissenschaftlichen Module, die neben dem Schwerpunktfach absolviert werden müssen, in einer Weise zusammengestellt sind, die das gewählte Schwerpunktfach sinnvoll ergänzt, ohne allerdings Ihre Wahlfreiheit zu stark einzuschränken

Muss ich einen Schwerpunkt wählen?

Nein, Sie können sich auch für den Masterstudiengang ohne ausgewiesenen Schwerpunkt entscheiden.

Muss ich mich bereits vor Aufnahme des Studiums für einen Schwerpunkt entscheiden?

Nein, Sie können den Studienschwerpunkt auch während des Studiums festlegen. Die Festlegung erfolgt, indem Sie das Prüfungsamt entsprechend informieren. Beachten Sie allerdings bei Ihrer Studienplanung, dass nicht alle Veranstaltungen in alle Schwerpunkte des Masterstudiengangs eingebracht werden können.

Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

Wenn Sie Ihr Studium zum WS 2015 oder später aufnehmen, gilt für Sie die Prüfungs- und Studienordnung in der Fassung vom 2015. Die Prüfungs- und Studienordnung vom 2015 sowie weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier. Wenn Sie ihr Studium dagegen zum SS 2014 oder früher aufgenommen haben, gilt für Sie eine ältere Masterstudiengang PolitikwissenschaftPrüfungs- und Studienordnung, sofern Sie nicht in die Ordnung von 2015 übertreten.

Welche Bedingungen gelten für den Übertritt von der alten in die neue Prüfungs- und Studienordnung?

Informieren Sie sich über die wesentlichen Änderungen der Prüfungs- und Studienordnung und die Bedingungen für den Übertrittfileadmin/uni/fakultaeten/sowi_faecher/pruefunsgsausschuss_politikw/Master/Struktur/Brief_an_Studierende_MA.pdf(156.2 KB). Bitte prüfen Sie, welche Ihrer bereits erworbenen Leistungen im Rahmen der neuen Prüfungs- und Studienordnung anrechenbar sind.

Welche politikwissenschaftlichen Teilgebiete kann ich wählen?

Die Vorgaben hängen von dem jeweils gewählten Profil und der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung ab. Nach der aktuellen Ordnung von 2015 können Sie grundsätzlich politikwissenschaftliche Module aus allen Teilgebieten wählen.

Welche Fächer kann ich im Ergänzungsbereich wählen?

Das hängt von der für Sie jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung ab. Nach der aktuellen Ordnung von 2015 können nicht-politikwissenschaftliche Module in begrenztem Umfang frei gewählt werden.

Kann ich Leistungen aus Bachelor-Veranstaltungen in den MA einbringen?

Das hängt von der für Sie jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung ab. Nach der aktuellen Ordnung von 2015 geht das nicht. 

Falls Sie im Bachelor-Studiengang zusätzliche Leistungen auf Master-Niveau erworben haben, die nicht in den Bachelor eingeflossen sind, können diese eingebracht werden.

Muss ich Methodenveranstaltungen belegen?

Das hängt von der für Sie jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung ab. Nach der aktuellen Ordnung von 2015 sind Methodenveranstaltungen im Masterstudiengang in begrenztem Umfang verpflichtend.

Muss ich ein Praktikum absolvieren?

Nein, ein Pflichtpraktikum ist im Master-Studiengang nicht vorgesehen. Entsprechend können wir Ihnen dafür auch keine Bestätigung ausstellen (wie Sie von manchen Praktikumsstellen gewünscht wird).

In welchen Fächern kann ich meine Masterarbeit schreiben?

Ihre Masterarbeit können Sie grundsätzlich nur in einem der sechs politikwissenschaftlichen Teilgebiete schreiben. Soweit Sie einen Masterstudiengang mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt studieren, schreiben Sie die Masterarbeit in dem Teilgebiet, auf das Sie den Schwerpunkt gelegt haben. Wenn Sie keinen Schwerpunkt gewählt haben, können Sie in jedem politikwissenschaftlichen Teilgebiet Ihre Masterarbeit schreiben.