Bewerbung und Zulassung

Formale Studienvorraussetzungen 

Für den Masterstudiengang General Linguistics ist eine Bewerbung erforderlich. Der Studiengang setzt einen einschlägigen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen, einschlägigen in- oder ausländischen Abschluss voraus. Als einschlägig gelten Abschlüsse mit einer Prüfungsgesamtnote von mindestens „gut“ (2,5), wenn damit Module der Sprachwissenschaft im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten nachgewiesen werden. Wenn Sie weniger als 30 ECTS, aber mehr als 22 ECTS in Kernbereichen der Linguistik vorweisen können, erhalten Sie möglicherweise trotzdem eine Zulassung unter der Bedingung, dass Sie ein Modul aus dem BA Allgemeine Sprachwissenschaft in den ersten beiden Semestern leisten.

Die Zulassung zum Masterstudiengang General Linguistics setzt darüber hinaus den Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau C1 oder höher des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus.

Alle studienrelevanten Informationen über die Voraussetzungen und die Struktur des Masterstudiengangs General Linguistics sowie Überblicksdarstellungen zu den einzelnen Modulen finden Sie im Modulhandbuch.

Bewerbung und Einschreibung

Die Zulassung zum Masterstudiengang erfolgt nach erfolgreicher formaler Bewerbung, die zentral an die Universität zu richten ist. Alle Informationen zur Bewerbung und die Bewerbungsfristen sowie die einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei.