Im Rahmen Ihres Studiums besteht die Möglichkeit, ein Semester im Ausland zu studieren. Dieses findet je nach Studienbeginn i.d.R. im 3. oder 4. Semester statt, kann aber auch als 5. Semester absolviert werden. Das Akademische Auslandsamt unterstützt Sie gerne bei der Planung des Aufenthalts an einer der über 300 Partnerhochschulen. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite Studieren im Ausland.
Wichtige Infos zur Bewerbung
- Das Akademische Auslandsamt organisiert und koordiniert den Bewerbungsprozess rund um Ihr Auslandsstudium.
- Das Akademische Auslandsamt bietet regelmäßig Infoveranstaltungen an, bei denen erste Fragen geklärt werden können.
- Für einen Auslandsaufenthalt ist vorab ein Sprachnachweis zu erbringen und den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, denn die Plätze sind limitiert!
- Einige Universitäten nehmen keine Masterstudierenden auf. Den potentiellen Bewerberkreis einzelner Universitäten können Sie den Seiten des Auslandsamtes entnehmen.
- Die wichtigsten Infos finden Sie auch auf den Seiten des Auslandsamtes in den Bereichen Europaprogramme bzw. Überseeprogramme.
Studienbeginn im Wintersemester
- Ein Auslandsaufenthalt ist im 3. Semester (WS) möglich. Hierzu ist jedoch eine Bewerbung schon im 1. Semester einzureichen! Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen beim Akademischen Auslandsamt ist Ende November! Sämtliche Infos zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten des Auslandsamts. Alternativ ist ein Auslandsaufenthalt in einem zusätzlichen 5. Semester (WS) möglich (Bewerbung dann im 3. Semester).
- Da Sie in Ihrem ersten Semester des Masterstudiums bis Ende November noch keine Leistungen erbracht haben, bewerben Sie sich mit den Leistungen aus dem absolvierten Bachelorstudium.
Studienbeginn im Sommersemester
- Sie bewerben sich Ende November in Ihrem 2. Semester für einen Auslandsaufenthalt im 4. Semester (WS).
- Ein Auslandsaufenthalt mit Beginn im Sommersemester ist aufgrund des frühen Semesterbeginns kaum möglich.
Anrechnung von Studienleistungen
Bezüglich der Anrechnung im Ausland erbrachter Studienleistungen bestehen grundsätzlich zwei mögliche Varianten:
- Über einzelne Learning Agreements: Hierbei nehmen die Studierenden bereits vor dem Auslandsaufenthalt mit den zuständigen Fachvertreterinnen und Fachvertretern in Bamberg (nicht Herrn Dr. Felix Stübben) Kontakt auf, um Learning Agreements für einzelne Studienleistungen abzuschließen. Bei dieser Variante werden demnach einzelne Bamberger Leistungen (beispielsweise MAEES1.2 Advanced Macroeconomics) durch Leistungen im Ausland ersetzt.
- Über ein Learning Agreement mit dem Prüfungsausschuss EES (Herr Dr. Stübben). Hierbei schließen die Studierenden vorab ein Learning Agreement im Umfang von i.d.R. 24 ECTS-Punkten ab. Die Leistungen werden nach dem Auslandsaufenthalt in der Modulgruppe "MAEES11 Interdisziplinäre Spezialisierung" angerechnet.
Eine Kombination beider Varianten ist möglich! Die nachfolgenden Regelungen beziehen sich ausschließlich auf Learning Agreements der 2. Variante:
- Es ist ein Learning Agreement im Umfang von i.d.R. 24 ECTS-Punkten abzuschließen.
- Studierende erbringen die Modulgruppe MAEES11 Interdisziplinäre Spezialisierung (die "freien" 24 ECTS-Punkte im Wahlpflichtbereich Spezialisierung) komplett im Ausland.
- Demnach können volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, politikwissenschaftliche und soziologische Module sowie Statistikmodule und/oder eine zweite Fremdsprache belegt werden.
- Sollten in Bamberg bereits Leistungen im Bereich der Interdisziplinären Spezialisierung erbracht worden sein, können auch weniger als die üblichen 24 ECTS-Punkte über Auslandsleistungen zusätzlich eingebracht werden (z.B. 6 ECTS-Punkte über ein Modul in Bamberg und 18 ECTS-Punkte über Module im Ausland).
Im Vorfeld Ihres Auslandsstudiums vereinbaren Sie ein Learning Agreement, um eine Anerkennung der absolvierten Auslandsstudienleistungen zu gewährleisten. Dieses Learning Agreement(238.8 KB, 2 Seiten) Formular reichen Sie bitte vollständig ausgefüllte und unterschrieben bei Herrn Dr. Felix Stübben ein (vorzugsweise per Mail). Die Kursnachweise und Beschreibungen können Sie ebenfalls per Email einreichen.
FAQs zum Auslandsstudium
Sie können Ihr Ausslandsstudium auch an Universitäten, die keine Partneruniversitäten sind, absolvieren. Dies kann beispielsweise erforderlich werden, wenn Ihre Bewerbungen um einen Studienplatz an einer Partneruniversität nicht erfolgreich waren. Allerdings muss an dieser Hochschule ein ausreichendes wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Kursangebot zum Abschluss des Learning Agreements vorhanden sein. In diesem Fall müssen Sie den Aufenthalt und die Finanzierung selbst organisieren. Stimmen Sie sich im Vorfeld unbedingt mit dem Akademischen Auslandsamt ab.
Als Studierende kümmern Sie sich eigenverantwortlich um die Kurswahl an der jeweiligen ausländischen Hochschule. Inhaltlich solten folgende Kriterien erfüllt werden:
- Die Kursinhalte sollten dem Studienfortschritt angemessen sein, um die sinnvolle Verzahnung der ausländischen Studienleistungen mit Ihrem Bamberger Studium zu erreichen. Dies bedeutet insbesondere, dass es sich um Masterkurse handeln muss und diese nicht äquivalent mit Modulen, insb. aus dem Grundprogramm in Bamberg (Modulgruppe MAEES1) sein dürfen.
- Das Learning Agreement sollte eine berufsqualifizierende Schwerpunktsetzung unterstützen. Es lohnt sich daher, sich bereits vor dem Auslandssemester Gedanken über die Zeit nach dem Masterabschluss zu machen.
- Es können Kurse im Umfang von bis zu 24 ECTS-Punkten in das Learning Agreement eingebracht werden. Dabei bestehen dieselben Wahlmöglichkeiten wie in der Modulgruppe MAEES11 in Bamberg (siehe Modulhandbuch EES).
Für die Prüfung, ob die Kurse geeignet sind, sind Kursbeschreibung mit Angaben der ECTS-Punkte bzw. SWS dem Learning Agreement Antrag beizulegen. Dies können eine Gliederung, ein Syllabus, ein Ausdruck aus dem Vorlesungsverzeichnis o.ä. sein. Selbst verfasste oder handschriftlich ergänzte Kurszusammenfassungen und Aufstellungen reichen dagegen nicht aus. Insb. soll aus den Beschreibungen ersichtlich sein, dass es sich um Mastermodule handelt.
In Ihrem Masterstudium sind i.d.R. 24 ECTS-Punkte für das Auslandsstudium vorgesehen. Je nach Region, wo Sie Ihr Auslandsstudium absolvieren, erfolgt die Berechnung anders.
Europa
Innerhalb Europas werden für die erfolgreiche Teilnahme an Kursen ECTS-Punkte vergeben. Diese können Sie sich direkt auf die benötigten 48 ECTS-Punkte anrechnen lassen.
Beispiel: Sie besuchen einen Kurs an einer englischen Universität, für den es 5 ECTS-Punkte gibt. Diese Punkte werden direkt in diesem Umfang angerechnet.
Außerhalb Europas
Außerereuropäische Universitäten verwenden kein ECTS-Punktesystem. Daher muss eine Umrechnung über die Semesterwochenstunden (SWS) erfolgen. 12 SWS ergeben 24 ECTS-Punkte.
Umrechnung SWS - ECTS-Punkte
Für die Umrechnung sind im Learning Agreement folgende Angaben nötig:
- Vorlesungsstunden pro Woche
- Minuten einer Vorlesungsstunde (z.B. 45 oder 60 Minuten)
- Anzahl der Vorlesungswochen pro Semester
Die Berechnung der SWS erfolgt im Learning Agreement EES (siehe oben unter "Anrechnung von Studienleistungen") automatisch. Der errechnete Wert wird anschließend mit 2 multipliziert und ergibt so die ECTS-Punkte.
Falls es an der ausländische Hochschule eine offizielle Umrechnung der ausländischen Leistungen in ECTS-Punkte gibt, können Sie diese auch einreichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anrechnung von SWS nicht möglich ist, wenn Angaben zu den ECTS-Punkten möglich sind.
Sie können während Ihres Auslandsaufenthaltes auch Blockseminare, Sprachkurse besuchen bzw. Praktika absolvieren und sich auf die 24 ECTS-Punkte anrechnen lassen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
Blockseminare
Eine Anrechnung erfolgt wie bei normalen Kursen. Die Berechnung erfolgt, indem Sie die Gesamtdauer des Seminars durch 45 (Dauer einer SWS in Bamberg) und durch 14 (Anzahl der Semesterwochen) teilen.
Beispiel: Ein zweitägiges Blockseminar hat jeweils 8 Stunden.
8 Stunden x 2 Tage = 960 Minuten
960 Minuten : 45 : 14 = 1,52 SWS
1,52 SWS x 2 = 3,04 ECTS-Punkte
Sprachkurse
Sprachkurse können, wie laut Prüfungsordnung in der Modulgruppe "Interdisziplinäre Spezialisierung" vorgesehen, bis maximal 12 ECTS auch in das Learning Agreement eingebracht werden. Eine Sprache die auf selbem Niveau schon in einem Bachelor- oder Masterstudium absolviert wurde, kann nicht eingebracht werden. Es kann nicht dieselbe Sprache wie in Modulgruppe MAEES2 eingebracht werden.
Praktika
Das Auslandsstudium soll eine berufsqualifizierende Schwerpunktsetzung unterstützen. Daher kann bis zu einem Drittel der im Ausland zu erbringenden 24 ECTS Studienleistungen (d.h. maximal 8 ECTS oder 4 SWS) durch ein berufsqualifizierendes Praktikum im Ausland ersetzt werden. Praktika in Deutschland sind im Rahmen des Bachelor EES hingegen nicht vorgesehen und können daher auch nicht angerechnet werden. Auch kann ein Auslandspraktikum nur in Kombination mit einem Auslandsstudienaufenthalt angerechnet werden!
Dazu muss das Auslandspraktikum inhaltlich geeignet sein (Unternehmen, Banken, Versicherungen, Ministerien etc.) und mindestens einen Monat Vollzeit dauern. In diesem Fall ist das berufsqualifizierende Praktikum Bestandteil des LAs und mit dem LA-Koordinator zu vereinbaren.
Das Auslandspraktikum muss in der Zeit Ihres Masterstudiums absolviert werden bzw. worden sein, also nicht zwingend während, sondern alternativ auch vor oder nach dem Auslandsstudiensemester. Zudem muss das Auslandspraktikum nicht zwingend im selben Land absolviert werden wie das Auslandsstudiensemester.
Bezüglich Anbahnung und Fördermöglichkeiten von Auslandspraktika siehe auch die Seite des Akademischen Auslandsamtes.
Grundsätzlich ist ein abgeschlossenes Learning Agreement beiderseitig verpflichtend. Sie sollten daher bereits im Vorfeld Ihre Kurswahl sorgfältig planen. Dennoch kann es passieren, dass Änderungen im Learning Agreement nötig werden.
Da in der Regel nur einzelne Kurse getauscht werden, genügt es in einem ersten Schritt, dem Fachstudienberater über die geplanten Änderungen, inkl. aller relevanten Nachweise und Beschreibungen für die neu aufgenommene Kurse, per Mail zu informieren. Sie erhalten anschließend sein Einverständnis.
Steht die finale Kurswahl für beide Semester fest, müssen Sie ein geändertes Learning Agreement abschließen. Dieses kann gerne ein unterschriebener Scan sein.
Nach Ihrem Semester im Ausland reichen Sie bitte das offizielle Noten-Transcript über Ihre erbrachten Leistungen bei der Fachstudienberatung ein (vorzugsweise als Scan per Mail).
Zusätzlich zum Noten-Transcript wird zur Umrechnung und Anrechnung benötigt:
- Ein mit dem Noten-Transcript inhaltlich identisches Learning Agreement für den Masterstudiengang EES. Bei Änderungen der Kurswahl, reichen Sie bitte ein neues und entsprechend überarbeitetes Learning Agreement EES (siehe oben unter "Anrechnung von Studienleistungen") ein.
- Das Datenblatt(88.7 KB) zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen
- Ggf. der Nachweis über Ihr Auslandspraktikum
Sie können das Noten-Transcript auch per Post an die Fachstudienberatung schicken. Bei Verlust oder Beschädigung der Sendung wird keine Haftung übernommen. Es empfiehlt sich daher die Unterlagen persönlich einzureichen oder per Mail zu senden.
Eine fakultätsweite Richtlinie zur Notenumrechnung von ausländischen Studienleistungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses EES.
Sie können sich für das Auslandssemester beurlauben lassen. Urlaubssemester sind unter Angabe und Nachweis eines Grundes (z.B. Auslandsstudienaufenthalt) bei der Studierendenkanzlei zu beantragen. Es fallen weiterhin die Beiträge für Studentenwerk und Semesterticket an. Den aktuellen Betrag finden Sie auf der Seite Rückmeldung.
Bitte beachten Sie, dass eine Erstanmeldung zu Klausuren und zur Masterarbeit während einer Beurlaubung nicht möglich ist!
Infos zur Hochstufung: Sollten Sie sich für das Auslandssemester beurlauben lassen, wird dieses Semester nicht in die Berechnung der Fachsemester einbezogen. Dies kann u.U. relevant werden, da die Anzahl absolvierter Fachsemester bei der Bestimmung der Höchststudiendauer (sechs Fachsemester) herangezogen wird.
Die Angaben auf Ihrem Abschlusszeugnis bez. Ihrer Studiendauer werden durch ein Urlaubssemester nicht beeinflusst. Auf Ihrem Zeugnis wird das Datum der letzten Prüfungsleistung angegeben und nicht die Anzahl der absolvierten Fachsemester.
Eine Zwangsanmeldung zu Klausuren in Bamberg, die vor Antritt des Auslandsaufenthaltes nicht bestanden oder versäumt wurden, für das Folgesemester (=Auslandssemester) ist nicht vorgesehen. Jedoch ist eine Wiederholung auch während Ihres Auslandsstudiums möglich.
Sie können eine Wiederholungsprüfung in Bamberg während eines Auslandssemesters auch bei Beurlaubung ablegen, soweit Sie vorab und spätestens bis zum Ablauf der regulären Meldefrist einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt gestellt haben.
Bitte beachten Sie, dass eine Erstanmeldung zu Klausuren während einer Beurlaubung nicht möglich ist.
- Regulär werden nur die notenmäßig besten (bis zu) 24 ECTS-Punkte umgerechnet und in der Modulgruppe "MAEES11 Interdisziplinäre Spezialisierung" angerechnet. Durch das Erbringen von mehr ECTS-Punkten brauchen also u.U. schlechtere Leistungen nicht angerechnet werden.
- Alternativ können Sie zusätzliche ECTS-Punkte auch dazu verwenden, um ausstehende Leistungen, z.B. in den Modulgruppen MAEES3-10 zu ersetzen. Wenden Sie sich in diesem Fall bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt an die Bamberger Fachvertreter und klären Sie, ob das gewünschte Fach im Ausland für ein Bamberger Fach angerechnet werden kann. Hierüber müssen Sie zusätzliche Learning Agreements mit den Fachvertreterinnen bzw. Fachvertretern abschließen.
- Um die Fächer inhaltlich vergleichen zu können, wird vom Fachvertreter eine Beschreibung des ausländischen Kurses benötigt.
- Die Anrechnung kann vorgenommen werden, sobald Sie den Leistungsnachweis (Auslandszeugnis) und das Anrechnungsformular bei der Fachstudienberatung einreichen.
Eine Kombination der beiden Varianten 1. und 2. ist möglich.
Kurse können natürlich nur entweder im Rahmen der 24 ECTS-Punkte (MAEES11 Interdisziplinäre Spezialisierung) oder als Einzelagreement angerechnet werden!