Anrechnung von Studienleistungen aus einem Vorstudium
Ein Wechsel in den Masterstudiengang EES ist auch möglich, wenn Sie ein Fach, welches im Masterstudiengang EES verpflichtend zu absolvieren ist (z.B. Advanced Microeconomics) im ursprünglichen Studiengang endgültig nicht bestanden haben.
Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, können im Masterstudiengang EES erneut im ersten Versuch absolviert werden. Dies gilt ggf. auch für endgültig nicht bestandene Module und für Module mit eingetragenen Fehlversuchen aus Ihrem Vorstudium.
- Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang EES zu erfolgen.
- Bachelormodule können für Mastermodule grundsätzlich nicht angerechnet werden!
- Für Studiengangwechsler
- innerhalb der Universität Bamberg ist es nicht nötig, die einzelnen Fachvertreter zu kontaktieren, um Anerkennungsbestätigungen einzuholen. Es handelt sich schließlich (z. B. bei „Advanced Microeconomics“ oder „Grundlagen der Ökonometrie“) um dieselben Veranstaltungen.
- Studiengangwechsler von außerhalb der Universität Bamberg müssen die Anerkennung der extern erbrachten Leistungen von den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern bestätigen lassen. Das Modulhandbuch EES hilft Ihnen diesbezüglich weiter.
- Zur Anrechnung benutzen Sie bitte das Anrechnungsformular, das der Prüfungsausschuss bereit stellt und reichen dieses zusammen mit einer Leistungsübersicht des Vorstudiums bei Dr. Felix Stübben ein.
Für je 30 ECTS-Punkte angerechneter Prüfungsleistungen werden Sie von der Studierendenkanzlei Bamberg um ein Fachsemester hochgestuft.
Anrechnung von außerhalb der Universität erbrachen Leistungen
Sie können sich auch extern erbrachte Leistungen in Ihrem EES-Studium anrechnen lassen, wie sie beispielsweise von der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) angeboten werden. Diese müssen Teil Ihres regulären Studiums sein. Folgende Schritte sind hierfür nötig:
- Nehmen Sie zunächst Kontakt mit den inhaltlich zuständigen Fachvertreterinnen bzw. Fachvertretern der Universität Bamberg auf und klären Sie bitte, ob ein extern erbrachter Kurs für einen von ihr/ihm angebotenen Kurs anerkannt werden kann.
Achtung: Eine Anrechnungsmöglichkeit besteht nur für Kurse, die im Rahmen Ihrer Wahlmöglichkeiten im Masterstudiengang EES aufgeführt sind. Diese Wahloptionen finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs. Demnach sind Bachelormodule nicht anrechenbar! - Falls eine Anrechnung möglich ist, können Sie den Kurs absolvieren und davon ausgehen, dass Ihnen dieser nach erfolgreicher Prüfung für Ihr Bamberger Studium anerkannt wird.
- Die Anrechnung erfolgt über ein Anrechnungsformular, das der Prüfungsausschuss bereit stellt. Dieses reichen Sie, zusammen mit der Anerkennungsbestätigung der Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters, bei Dr. Felix Stübben ein. Der Eintrag in FlexNow durch das Prüfungsamt der Universität Bamberg wird danach automatisch veranlasst.