Voraussetzungen

Voraussetzung für den Masterstudiengang Arabistik ist ein Hochschulabschluss aus dem Bereich der Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaften. Erforderlich ist der Nachweis von mindestens 15 ECTS-Punkten im Bereich Orientalistik sowie Kenntnisse des Arabischen im Umfang von mindestens 40 ECTS-Punkten.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist endet mit der Einschreibefrist.

Ihre vollständige Bewerbung enthält die nachfolgend genannten Unterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über die Prüfung der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife
  • Nachweis eines Hochschulabschlusses (falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Hochschulzeugnis noch nicht vorliegt, kann dieses nachgereicht werden, jedoch nicht für Bewerbungsausländer*innen - siehe unten)
  • Beleg über die im Rahmen des Hochschulstudiums erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. durch Zeugnis, aktuelle Notenübersicht, Leistungsübersicht bzw. Transcript of Records)

Informieren Sie sich über den Button rechts oder füllen Sie direkt das Online-Bewerbungsformular der Studierendenkanzlei aus.

Informationen für ausländische Studierende

Die Unterrichtssprache im MA-Studium Arabistik ist hauptsächlich Deutsch, Deutschkenntnisse von mindestens Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) sind die Voraussetzung für die Zulassung. In English benötigen Bewerber*innen mindestens Niveau B1.

Die Bewerbung um die Aufnahme in einen Masterstudiengang wird über die Studierendenkanzlei geregelt.

Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung für einen Masterstudiengang an einer deutschen Hochschule mit einem ausländischen Abschluss.

Informationen zum Hochschulzugang und zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse erhalten Sie auch vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

Informationen für Studierende mit Behinderung und in besonderen Lebenslagen

Studierende in besonderen Lebenslagen, z. B. mit Behinderung, mit Einschränkungen, chronischen Krankheiten, psychischen Belastungen u. a. können sich an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Lale Behzadi, wenden. Weitere Kontaktpersonen, Beratungsmöglichkeiten und Anlaufstellen finden Sie auf den Seiten des Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung und in dieser Broschüre(1.4 MB, 16 Seiten).