Wie sichere ich meinen Ruhestand (Foto: Dieter Schütz/PIXELIO)?

Eine Studie von Ulrich-Arthur Birk rechnet nach, ... (Foto: Petra Bork/PIXELIO)

... ob sich ein Sparschwein für die betriebliche Altersversorgung noch lohnt (Foto: Thorben Wengert/PIXELIO).

- Maike Bruns

Betriebliche Altersversorgung lohnt sich nicht mehr

Bamberger Rechtswissenschaftler veröffentlicht Studie

Die finanzielle Absicherung im Alter ist ein bedeutendes Thema, gerade in Zeiten des demographischen Wandels mit einem Altenquotienten 65 von 26,8 Prozent (über 65-Jährige je 100 Personen von 15 bis 64 Jahren). Zusätzlich zu den staatlichen Renten- oder Pensionsansprüche greifen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daher auf verschiedene andere Optionen zur finanziellen Absicherung zurück. Eine beliebte Möglichkeit ist die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung. Beschäftigte können dabei Teile ihres Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung aufwenden. Der Arbeitgeber zieht die Beträge direkt vom Bruttolohn ab und zahlt sie in Unterstützungskassen, Pensionskassen oder Direktversicherungen ein. Dadurch mindert sich nebenbei das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers und es fallen – abhängig von der persönlichen Verdienstsituation –weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung nutzen bereits mehr als fünf Millionen Deutsche diese Form der betrieblichen Altersversorgung und Deutschlands Versicherungen preisen die Entgeltumwandlung als lohnende Anlage für den Ruhestand an.

Entgeltumwandlung  lohnt sich für Durchschnitts-Verdienter nicht mehr

Dr. Ulrich-Arthur Birk, Professor für Recht der sozialen Sicherung und Migrationsrecht, an der Universität Bamberg, widmet sich seit vielen Jahren dem Thema Altersvorsorge und kommt in den ausführlichen Berechnungen seiner Studie zu einem anderen Ergebnis: „Die Entgeltumwandlung für den krankenversicherten Durchschnittsarbeitnehmer mit einem Bruttomonatseinkommen zwischen 3000 und 4000 Euro, dessen Vertrag nach 2040 zur Auszahlung kommt, rechnet sich in der Regel nicht mehr“. Die Förderquote von rund 50 Prozent in der Ansparphase werde durch Abzüge von über 50 Prozent in der Auszahlungsphase ab 2040 wieder zunichte gemacht.

Der Grund liegt in der Änderung des Alterseinkünftegesetzes von 2005, mit deren Hilfe das Finanzamt eben auf jene oben beschriebenen wegfallenden Lohnsteuern und Sozialabgaben nach und nach zugreift: Seit 2005 wird der Versorgungsfreibetrag schrittweise abgebaut, von 2040 an sind die Betriebsrenten daher voll zu versteuern. „Hinzu kommt, dass der Beschäftigte, anders als beispielsweise bei der privaten Riester-Rente auf die Betriebsrente, volle Beiträge an die Kranken- und Pflegekassen zahlen muss“, führt Birk aus. Weitere Einbußen entstünden außerdem bei der gesetzlichen Rente, weil sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseiten für den Betrag, der in die betriebliche Altersversorgung fließe, nichts in die Rentenkasse einzahlen.

Ausnahmen gelten für privat krankenversicherte Beschäftigte, für diejenigen, die bereits den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, bzw. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Rente unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von zur Zeit 131,25 Euro monatlich erwarten. Vorteile haben außerdem Beschäftigte, deren Arbeitgeber die Entgeltumwandlung bezuschusst.

Garantierte Monatsrente von 150 Euro bei Bruttogehalt von 3400 Euro

Nach den Ausführungen von Birk bleibt wenig Greifbares übrig: Ein gesetzlich krankenversicherter, alleinstehender Durchschnitts-Verdiener mit 3400 Euro brutto im Monat, der Anfang 2012 eine Direktversicherung bei einem großen deutschen Anbieter abgeschlossen hat und 44 Jahre lang 100 Euro monatlich bis zur Rente mit 67 einzahlt, kommt netto auf eine garantierte Monatsrente von gerade mal 150 Euro. Davon müssen noch 40 Euro abgezogen werden, die der Durchschnitts-Verdiener weniger an gesetzlicher Rente erhält.

Was heißt das nun für Otto-Normal-Verdiener? „Wer nicht privat krankenversichert ist und vom Betrieb keinen Zuschuss erhält, sollte sich den Abschluss gut überlegen, solange Beschäftigte in der Auszahlungsphase so schlecht gestellt sind“ folgert Birk.