Auslage in den Dekanaten

Nach Eingang der Dissertationsgutachten wird die Dissertation zusammen mit den Gutachten für einen Zeitraum von zwei Wochen im Dekanat der Fakultät ausgelegt, der die Betreuerin bzw. der Betreuer angehört. Zur Einsicht berechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG sowie die entpflichteten Professoren und Professorinnen und alle Mitglieder des Promotionsausschusses der Fakultäten Humanwissenschaften sowie Geistes- und Kulturwissensschaften. 

Die Einsichtnahme ist während der Geschäftszeiten der Dekanate der jeweiligen Fakultät möglich.

Elektronische Auslage

Zusätzlich besteht die Möglichkeit alle Teile einer Dissertation sowie die Dissertationsgutachten online in digitaler Form auszulegen und über das Datennetz der Universität einzusehen. Diese bedarf der vorherigen Einwilligung der Promotionskandidaten/innen sowie deren Gutachter/innen. Ob die zusätzliche Möglichkeit zur elektronischen Einsichtnahme besteht, wird den Einsichtsberechtigten über die Auslagemitteilung bekannt gemacht.

Die elektronische Auslage erfolgt mittels des Programms DissViewer