Aufgabenbereiche des Studiendekans und der Studiendekanin

  • Ordnungsgemäße Durchführung des Studiums

Der Studiendekan und die Studiendekanin wirken darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden. Sie sind verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen.

  • Berichterstattung

Der Studiendekan und die Studiendekanin berichten dem Dekan regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Universitätsleitung mindestens einmal im Semester über ihre Arbeit.

Sie erstatten dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht) und unterbreiten dem Dekan Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel.

  • Berufungsverfahren

In Berufungsverfahren sollen der Studiendekan und die Studiendekanin zur pädagogischen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen (Art. 40 BayHIG).