Was ist die Zulassungsarbeit?
Am Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik und an der Professur für Didaktik der Grundschule werden schriftliche Hausarbeiten vergeben, die nach den Anforderungen der LPO I neu (§ 29 – Schriftliche Hausarbeit) zu erstellen sind.
Die schriftliche Hausarbeit ist Voraussetzung dafür, dass Sie zum ersten Staatsexamen zugelassen werden, deshalb wird sie auch „Zulassungsarbeit“ genannt.
Für die Zulassungsarbeit werden 12 ECTS-Punkte vergeben. Dies entspricht einem Arbeitsaufwand von rund 350 Arbeitsstunden. Die Leistungspunkte werden vergeben, wenn die Arbeit mindestens mit der Note 4 (ausreichend) angenommen wird.
Bei der Zulassungsarbeit handelt es sich um einen schriftliche Arbeit, die in Aussage und Form wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Sie behandelt eine selbstständig erarbeitete Fragestellung, welche in der Regel mit einer eigenen empirischen Forschungsarbeit überprüft wird.
Wo kann ich meine Zulassungsarbeit schreiben?
Die schriftliche Hausarbeit kann im Lehramt an Grundschulen in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften geschrieben werden, d.h. Sie können grundsätzlich in jedem Fach, das Sie studieren (Unterrichtsfach, Didaktikfächer, EWS-Bereich) anfragen.
Im Fall einer Fächerverbindung oder Erweiterung mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt – ausgenommen die Erweiterung gemäß Art. 17 Nr. 3 BayLBG und die nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG – muss die schriftliche Hausarbeit in Psychologie geschrieben werden.
Die Informationen hier auf unserer Homepage beziehen sich auf Zulassungsarbeiten in unserer Lehreinheit.
Welche Anforderungen muss die Zulassungsarbeit erfüllen?
Die Anforderungen für die Zulassungsarbeit sind in der LPO I (Lehramtsprüfungsordnung) in §29 festgelegt. Dort ist u.a. zu lesen:
- Bei der Vergabe des Themas ist darauf zu achten, dass die Aufgabe dem Zweck der Prüfung angemessen ist. Das Thema muss aus den einschlägigen Studiengebieten gewählt werden. An jeden Studierenden und jede Studierende ist ein eigenes Thema zu vergeben.
- Die Arbeit muss erkennen lassen, dass der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt ist.
- Am Schluss der Hausarbeit hat der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin zu versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benützt hat.
- Die gemeinsame Fertigung der Hausarbeit durch zwei oder mehrere Prüfungsteilnehmer ist unzulässig.
- Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht werden.
- Die Versicherung selbstständiger Anfertigung ist auch für gelieferte Zeichnungen, Kartenskizzen und bildliche Darstellungen abzugeben.
- Über die Arbeit wird von der prüfungsberechtigten Person bzw. den prüfungsberechtigten Personen ein Gutachten erstellt, aus dem die Vorzüge und Schwächen deutlich hervorgehen.
- Die sprachliche Darstellung wird bei der Beurteilung mitgewertet.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie jeweils von den betreuenden Dozent:innen.
Wann muss die Zulassungsarbeit geschrieben und abgegeben werden?
Beginn der Zulassungsarbeit
Sie können sich frühestens ab dem vierten Fachsemester für das Verfassen einer Zulassungsarbeit vormerken lassen. Für die Bearbeitung eines Themas sollten ca. sechs Monate eingeplant werden. Der Erstkontakt mit der betreuenden Person sollte deshalb zwölf bis spätestens sechs Monate vor der geplanten Abgabe aufgenommen werden.
Abgabe der Zulassungsarbeit
Die Zulassungsarbeit muss etwa ein halbes Jahr vor der Ersten Staatsprüfung (nicht vorm EWS-Examen, sondern vorm "großen" Examen) abgegeben werden, um zum Examen zugelassen zu werden.
Beim Prüfungstermin im Frühjahr ist dies der 01. August bzw. mit Verlängerung der 01. Oktober des Vorjahres.
Beim Prüfungstermin im Herbst ist dies der 01. Februar bzw. mit Verlängerung der 01. April desselben Jahres.