Fragen zur aktuellen Situation an der Universität

Die neuesten Informationen zur aktuellen Situation

Bitte beachten Sie: Wann immer bundesweit neue Richtlinien zum Umgang mit der Corona-Pandemie bekanntgegeben werden, müssen diese zunächst in den einzelnen Bundesländern in Länderrecht übersetzt werden. Wenn für Bayern entsprechende allgemeine Regelungen feststehen, ergeben sich weiterhin ggf. auch spezifische Regelungen für die bayerischen Universitäten und Hochschulen. Dieser Prozess dauert bis zur detaillierten rechtsverbindlichen Regelung zumeist einige Tage. Sobald der Universitätsleitung Neuerungen bekannt sind bzw. die Universitätsleitung selbst neue Beschlüsse fasst, werden wir Sie auf diesen Seiten unverzüglich darüber informieren. Bis dahin gilt für die Universität Bamberg der zuletzt kommunizierte und hier veröffentlichte Stand.

► vom 14. März 2023:

Die Präsenzlehre unter Anwendung der jeweils gültigen Infektionsschutzbestimmungen hat im Wintersemester 2022/23 oberste Priorität. Sie bildet auch die Grundlage für die Einbindung digitaler Vermittlungselemente.

Es wird weiterhin dringend empfohlen, in geschlossenen Räumen und auf Gängen eine FFP2-Maske oder zumindest medizinische Maske zu tragen, sofern sich zwei oder mehr Personen dort aufhalten, insbesondere wenn der Mindestabstand unterschritten wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist nach Möglichkeit einzuhalten. Es ist weiterhin auf ausreichende Lüftung zu achten. Regelmäßiges Händewaschen sowie die Hust- und Niesetikette sind von jeder Person einzuhalten.

Die Verlängerung der Corona-Satzung der Universität in der aktuell gültigen Form bis zum Ende des Wintersemesters 2022/23 wurde kürzlich beschlossen und ist hier abrufbar. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit zur Abweichung von satzungsmäßig festgelegten Lehr- und Prüfungsregularien in besonderen Fällen.

In Innenräumen ist die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in eine deutliche Empfehlung zum Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken umgewandelt. Diese Regelung gilt für alle Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Für sämtliche Prüfungen – insbesondere aber auch stark frequentierte Klausuren – wird die Planung der Raumbelegung mit Mindestabstand dringend empfohlen. Prüfungszeitzuschläge beim Tragen von Masken sind jedoch nicht mehr vorgesehen.

Dicht anliegende Atemschutzmasken, insbesondere FFP2-Masken, sind für schwangere Frauen aufgrund des erhöhten Atemwiderstandes nur bedingt geeignet. Die Tragezeit ist in Abhängigkeit von der individuellen körperlichen Verfassung, dem Stadium (Monat) der Schwangerschaft und den örtlichen Bedingungen zeitlich zu begrenzen. Ggf. sollten Schwangere gemeinsam mit den Dozierenden alternative Schutzmaßnahmen zum Tragen von FFP2-Masken festlegen. Wenn möglich sollte der Schutzabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden und die Maske abgelegt werden. Andernfalls sind individuelle Trage- und Pausenzeiten für das Tragen von FFP2- bzw. OP-Masken während der Veranstaltung zu vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie hier.

In den Teilbibliotheken stehen Ihnen alle Arbeitsplätze und -räume wieder zur Verfügung. Es wird empfohlen, in geschlossenen Räumen und auf Gängen grundsätzlich eine FFP2-Maske oder zumindest medizinische Maske zu tragen, sofern sich zwei oder mehr Personen dort aufhalten, insbesondere wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird. Diese dringende Empfehlung betrifft insbesondere das Verhalten auf Verkehrswegen und Begegnungsflächen.

Wir bitten Sie darüber hinaus um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen:

  • Bitte desinfizieren Sie beim Betreten der Teilbibliothek Ihre Hände.
  • Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
  • Die Ausleihe erfolgt kontaktlos über die Selbstabholregale und die Selbstverbuchungsstationen.

Unter www.uni-bamberg.de/ub informiert die Universitätsbibliothek Bamberg tagesaktuell über weitere Änderungen sowie darüber, welche Serviceleistungen sie anbieten kann. Bei Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliothek telefonisch, per Mail oder Chat zu erreichen.

Wir empfehlen für die Nutzung des Universitätsarchivs eine vorherige Anmeldung und Terminabsprache per E-Mail an archiv(at)uni-bamberg.de.

Die bisherige Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken ist aufgehoben. Es wird jedoch empfohlen, in geschlossenen Räumen und auf Gängen grundsätzlich eine FFP2-Maske oder zumindest medizinische Maske zu tragen, sofern sich zwei oder mehr Personen dort aufhalten, insbesondere wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird.

Abgesehen von einer Nutzung vor Ort werden, soweit es rechtlich und technisch möglich ist, auch gern Digitalisate von Archivalien bereitgestellt.

Für Rückfragen zu Maßnahmen und zur aktuellen Lage an der Universität wurde eine Kontaktstelle eingerichtet. Universitätsangehörige können sich mit Ihren Anliegen an kontaktstelle.covid19(at)uni-bamberg.de wenden.

Auch unser Betriebsarzt Dr. Bedner steht Ihnen gerne für die weitere Beratung zur Verfügung.

    Personen, die unter dem Long-Covid- oder Post-Covid-Syndrom leiden, finden auf folgender Seite entsprechende Informationen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/post-covid/

    Empfehlungen zur Unterstützung einer selbstständigen Rehabilitation nach einer COVID-19-bedingter Erkrankung finden Sie auf dieser Seite der WHO:
    https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/345019/WHO-EURO-2021-855-40590-60116-ger.pdf?sequence=1&isAllowed=y

    Für Angehörige der Universität Bamberg steht Betriebsarzt Dr. med. Manfred Bedner für Fragen zur Verfügung.