Jedem Studenten ein Sitzplatz: Dank des neuen Beitragssatzes von 450 Euro gibt es keine einschneidenden Einschränkungen in den verbesserten Studienbedingungen (Foto: Pressestelle).

- Pressestelle

„Moderat erhöht“

Nach einem Jahr Laufzeit legt der Senat der Universität Bamberg den Studienbeitragssatz neu auf 450 Euro (einheitlich) fest

Gegenüber dem ursprünglichen Modell (300 Euro im ersten Semester, 500 Euro in allen folgenden Semestern) bedeutet dies eine Annäherung, die keine einschneidenden Einschränkungen in den verbesserten Studienbedingungen zur Folge hat.

Der Senat hatte vor genau einem Jahr mit einer knappen Mehrheit insbesondere wegen der relativ hohen Ausgabereste aus der Zeit der Einführung der Studienbeiträge beschlossen, die Studienbeiträge ab dem 2. Semester auf 400 Euro zu senken. Die Auswirkungen sollten ein Jahr lang genau beobachtet und im Wintersemester 2010/11 erneut geprüft werden, ob mit den reduzierten Mitteln auszukommen ist. Das vergangene Jahr stand daher auch im Zeichen dieser Beobachtung und Prüfung.

Im Rahmen eines Hearings am 10. November 2010 informierte sich der Senat zunächst über den aktuellen Stand der Ausgaben und die Erfahrungen mit den reduzierten Beiträgen. Laut Studienbeitragssatzung hat sich der Senat verpflichtet, eine „bedarfsorientierte“ Festlegung der Beitragshöhe zu Beginn des WS 2010/2011 vorzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einnahmen aus Studienbeiträgen nach gesetzlicher Vorgabe nur zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden dürfen.

Zu diesem Zweck waren Vertreter der Haushaltsabteilung, Dekanin und Dekane als Vertreter der Fakultäten sowie Vertreter der Service-Einrichtungen Bibliothek, Rechenzentrum und Sprachenzentrum gebeten worden darzulegen, wie sich die unterschiedlichen Beitragshöhen auf das Lehr- und Serviceangebot auswirken. Studierende aus der universitätsweiten Arbeitsgruppe Studienbeiträge und Vertreter des studentischen Konvents waren ebenfalls eingeladen.

Ausgehend von dem dort angemeldeten und diskutierten Bedarf bat die Universitätsleitung als nächstes die universitätsweite paritätisch besetzte Arbeitsgruppe Studienbeiträge um Beratung derjenigen Modelle, die die dazu erforderlichen Einnahmen gewährleisten.

Am 3. Dezember wurden die Ergebnisse des Hearings sowie das Ergebnis aus der Beratung der AG Studienbeiträge schließlich dem Universitätsrat berichtet. Nach eingehender Beratung legte die Universitätsleitung dem Senat eine Änderungssatzung vor. In der Sitzung vom 22. Dezember beriet der Senat intensiv die Alternativen und stimmte nach eingehender Diskussion dem eingangs genannten Kompromiss mit großer Mehrheit zu.